Berlin, 12.02.2024: Aufgrund der Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt hat die Förderung klimastabiler Wälder erhebliche Einschnitte erfahren: Die Entscheidung, den Waldklimafond (WKF) im Rahmen der Bereinigungssitzung vom 18.01.2024 zum Bundeshaushalt 2024 auslaufen zu lassen, stellt eine Gefährdung des langfristigen Klimaschutzes dar. Der Anlass der Streichung basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mag zwar rechtlich begründet sein, wirft jedoch die Frage auf, ob die Dringlichkeit des notwendigen Waldumbaus und der Waldforschung erkannt wurde.

Die Einschränkungen, die mit dem Auslaufen des WKF einhergehen, setzen klare Grenzen für den zwingend erforderlichen Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern. Eines der zahlreichen Beispiele hierfür ist das nun auslaufende Forschungsprojekt „FraxForFuture – Gemeinsam für den Erhalt der Esche“, welches seit 2020 umfassende Daten zum Eschentriebsterben im Rahmen des Waldklimafonds lieferte. Aufgrund des Wegfalls von 30 bis 60 Prozent des Gesamtfördervolumens können die bereits gewonnen Erkenntnisse nicht genutzt werden. „Die Gesundheit des Waldes ist für unsere Gesellschaft unerlässlich. Es ist zwingend nötig, alternative Förderungen für klimaschutzbezogene Forschung im Wald zu finden.“ betont Dr. Carsten Merforth, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) mit Blick auf mögliche langfristige Folgen der ersatzlosen Streichung des Waldklimafonds.

Neue Projektvorschläge können nicht mehr eingereicht und zusätzliche Fördermittel für bereits laufende Projekte nicht mehr bewilligt werden. „Dies birgt die Gefahr, dass wichtige Initiativen und Maßnahmen im Waldumbau ausbleiben und bereits getätigte Investitionen entwertet werden, wodurch die nachhaltige Versorgung der Gesellschaft mit dem klimafreundlichen Bau- und Rohstoff Holz gefährdet wird.“ mahnt Dr. Merforth.

Aus Sicht der AGR ist eine gesicherte Forschung ebenso entscheidend für die Bewältigung des Klimawandels, wie der aktive Waldumbau, weshalb es unerlässlich ist, dass die Waldforschung im Sinne des Klimaschutzes in Verantwortung des BMEL auch in Zukunft besteht.

Hintergrund: Seit dem Start des WKF im Jahr 2013 sind circa 440 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von rund 157 Millionen Euro bewilligt worden. Die Förderung war Teil des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages seit 2013 unter gemeinsamer Federführung des Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und des Bundesumweltministeriums (BMUV) betrieben. Als förderfähig galt unter anderem die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, die damit verbundene Forschung und die Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte.

Titel: Auslaufen des Waldklimafonds gefährdet Waldumbau

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