European Deforestation Regulation
EUDR
Brüssel, 03.12.2024: EU-Rat und Parlament einigen sich über EUDR-Verschiebung
In der Verhandlungsrunde des Trilogs zur EUDR einigten sich die Vertreter von Parlament und Rat auf eine Verschiebung der verbindlichen Anwendung der EUDR bis zum 30.12.2025. Diese zunächst informelle Einigung macht den Weg zur Verlängerung frei.
Das Wichtigste in Kürze:
• Die Parlamentsvertreter haben ihre Anträge zur inhaltlichen Änderung der Verordnung zurückgezogen.
• Durchsetzen konnte sich das Parlament beim Implementieren einer „Notbremse„, sofern die Online-Plattform IS zum 30.12.2025 noch nicht vollständig funktionieren oder die nationalen Risikobewertungen der weltweiten Entwaldungsrisiken nicht mindestens sechs Monate vor der verbindlichen Anwendung vorliegen.
• Sowohl Rat als auch Parlament müssen den Kompromiss nun formell anerkennen.
Quelle: https://multimedia.europarl.europa.eu/de/webstreaming/plenary-session_20241114-0900-PLENARY?seekTo=241114092812
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Monatliche Webseminare
In wenigen Monaten müssen alle von der EUDR betroffenen Unternehmen die Vorgaben der neuen EU-Verordnung umgesetzt haben. Trotz der politischen Entwicklungen auf EU-Ebene müssen wir mit der termingenauen Umsetzung der EUDR rechnen, weshalb eine möglichst gute Vorbereitung entscheidend ist.
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