European Deforestation Regulation

EUDR

Brüssel, 03.12.2024: EU-Rat und Parlament einigen sich über EUDR-Verschiebung

In der Verhandlungsrunde des Trilogs zur EUDR einigten sich die Vertreter von Parlament und Rat auf eine Verschiebung der verbindlichen Anwendung der EUDR bis zum 30.12.2025. Diese zunächst informelle Einigung macht den Weg zur Verlängerung frei.

Das Wichtigste in Kürze:

Die Parlamentsvertreter haben ihre Anträge zur inhaltlichen Änderung der Verordnung zurückgezogen.

Durchsetzen konnte sich das Parlament beim Implementieren einer „Notbremse„, sofern die Online-Plattform IS zum 30.12.2025 noch nicht vollständig funktionieren oder die nationalen Risikobewertungen der weltweiten Entwaldungsrisiken nicht mindestens sechs Monate vor der verbindlichen Anwendung vorliegen.

Sowohl Rat als auch Parlament müssen den Kompromiss nun formell anerkennen.

Quelle: https://multimedia.europarl.europa.eu/de/webstreaming/plenary-session_20241114-0900-PLENARY?seekTo=241114092812

Was ist die EUDR?

Die EUDR steht für die „European Union Deforestation Regulation“ (EU-Verordnung zur Entwaldung), eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Entwaldung und Waldschädigung global zu stoppen. Sie verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte, die auf den EU-Markt gebracht werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind. Dies gilt sowohl für den Import und Export als auch für den EU-Binnenmarkt.

 

Eckpunkte der EUDR

    • Abdeckung von Produkten: Die Verordnung betrifft eine Reihe von Produkten, darunter Holz, Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee und Rindfleisch sowie einige daraus hergestellte Produkte und Erzeugnisse. Eine genaue Auflistung finden Sie in Anhang 1.
    • Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind. Dies beinhaltet die Durchführung einer Due Diligence, um sicherzustellen, dass die Produkte keine Entwaldung oder Waldschädigung (nach der EUDR-Definition) verursacht haben.
    • Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen in der Lage sein, die Lieferkette ihrer Produkte zurückzuverfolgen, um die Herkunft der Rohstoffe nachzuweisen. Hierfür werden u.a. Geokoordinaten verwendet.
    • Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre Bemühungen zur Einhaltung der Verordnung zu veröffentlichen.
    • Kontrollen und Sanktionen: Die Mitgliedstaaten der EU sind verantwortlich für die Durchsetzung der Verordnung und können Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die gegen die Vorschriften verstoßen. In Deutschland obliegt dieses Amt der BLE.

Die EUDR wurde eingeführt, um die Nachfrage der EU nach Produkten zu reduzieren, die zur Entwaldung beitragen, und damit einen Beitrag zum globalen Klimaschutz und zum Erhalt der Biodiversität zu leisten. In wie weit dies durch die Vorgaben jedoch möglich ist, wird sich mit der Zeit herausstellen.

 

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Eine Verordnung der European Union.
Link zur Verordnung hier