Berlin, 25.03.2024: Während immer mehr forstliche und technologische Innovationen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung klimastabiler Wälder leisten, bremst die Politik den Waldumbau durch die Europäische Verordnung der entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) zunehmend aus. Die Absicht hinter der Verordnung, die weltweite Entwaldung zu stoppen, ist zu begrüßen. Doch mit der konkreten Umsetzung dieser errichten die Behörden für die gesamte Forst- und Holzbranche Deutschlands und Europas unüberwindbare Hürden, wie die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) betont.
Denn die EUDR der Europäischen Union erweist sich in der Praxis als bürokratisches Mammutprojekt, das im Prinzip die komplette Digitalisierung von rohstoffrelevanten Daten von der Ernte bis zu allen erdenklichen holzbasierten Produkten erfordert. Das Aufdecken echter Entwaldung in Deutschland ist dabei kaum zu erwarten. Es gibt weder Urwälder, die laut EUDR nicht in Wirtschaftswälder umgewandelt werden dürfen und die Umwandlung von Wald in Ackerland ist in Deutschland ohnehin gesetzlich verboten. Bei der EUDR hingegen sind Kahlschläge in normalen Bewirtschaftungsverfahren oder das Roden von Wald für Siedlungs- oder Infrastrukturprojekte keineswegs untersagt.
Zu allem Überfluss kann die EU ihren eigenen Zeitplan nicht einhalten, wie kürzlich bekannt wurde. Dadurch kann die weltweite Einstufung von Entwaldungsrisiken in den holzliefernden Staaten durch die EU, ein zentraler Baustein der Verordnung, nicht fristgerecht erfolgen. In der Praxis bedeutet das, dass alle Länder pauschal mit einem „normalen Risiko“ eingestuft werden. Dadurch drohen Unternehmen in Deutschland unnötigerweise zahlreiche Nachweispflichten und Kontrollvorgänge. „Das lehnen wir ab. Die schlechte Vorbereitung und unnötige Kompliziertheit kann nicht auf den Schultern der Waldbesitzer und der Holzindustrie abgeladen werden“, betont AGR-Sprecher Dr. Carsten Merforth.
Warnung vor Einbruch der Holzmengen
Der zeitlich extrem ambitionierte Ansatz, den Holzverkauf ohne digitale Datenerfassung und Weitergabe in nur anderthalb Jahren komplett zu verbieten, stellt insbesondere Eigentümer kleinerer Wälder vor massive Probleme. Die AGR befürchtet, dass in der Konsequenz viele Waldbesitzende auf den Holzverkauf komplett verzichten werden. So würden nennenswerte Holzmengen nicht auf den Markt kommen. Der dringend notwendige Waldumbau käme ins Stocken. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung hohe Geldprämien für die Nichtbewirtschaftung von Wäldern im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) in Aussicht gestellt hat. Das ist aus Sicht der AGR nicht förderlich für den klimagerechten Waldumbau.
AGR-Sprecher Merforth stellt heraus: „Wir stehen voll hinter den Zielen der Bekämpfung der weltweiten Waldvernichtung. Wir sollten die Entwaldung aktiv aber dort bekämpfen, wo sie stattfindet. In Deutschland findet Entwaldung nicht statt. Vielmehr stammt das hier geerntete Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung unter streng kontrollierten strengen Gesetzen. Es ist absurd, dies in einem aufwändigen bürokratischen Prozess prüfen und nachweisen zu müssen. Dies wird viele
Waldbesitzer dazu bringen, das Holz wegen des Aufwandes gar nicht mehr zu vermarkten. Unsere Gesellschaft ist im Kampf gegen den Klimawandel aber auf den klimafreundlichen Rohstoff Holz angewiesen. Wir sollten alles daransetzen, diese Nachfrage auch aus den heimischen nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu bedienen. Entscheidend ist deshalb, dass die Umsetzung der EUDR für die Waldbesitzenden machbar wird, auch für Kleinprivatwaldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften. “