Berlin, 12. Juni 2024: HDH-Präsident Johannes Schwörer fordert in einem Schreiben an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, dass dieser dem Antrag Österreichs „European Agriculture and Forestry: the backbone of a competitive, sovereign and prosperous“ während der anstehenden Sitzung des Rats „Landwirtschaft und Fischerei“ am 15. Juli 2024 im zustimmt und so die Umsetzungsfrist der EUDR verlängert wird (12116/24).

In dem besagten Antrag fordern die unterstützenden Delegierten die künftige Kommission auf, den gesetzten Zeitrahmen für die Anwendung der europäischen Entwaldungsverordnung EUDR (EU 2023/1115) nachdrücklich zu überdenken und ernsthafte Bedenken im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung angemessen zu berücksichtigen.

Schwörer stellt klar: „Wir teilen das Ziel, die globale Entwaldung zu stoppen. In Deutschland gibt es jedoch keine Entwaldung im Sinne der EUDR. Unsere Waldbesitzer leben seit 300 Jahren erfolgreich das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Verordnung ist handwerklich schlecht umgesetzt und ohne relevante Einbindung der Praxis entwickelt. Dazu kommt, dass immer noch praktikable Leitlinien fehlen, ebenso wie eine technisch ausgereifte Lösung zur Umsetzung der Verordnungsziele“.

Handelsstreitigkeiten drohen durch EUDR

Erste Reaktionen von Staaten außerhalb der Europäischen Union lassen zudem den Schluss zu, dass die Verordnung in der derzeitigen Form zu Verwerfungen in den Handelsbeziehungen bis hin zu Handelsstreitigkeiten mit Ländern führen könnte, die ebenfalls nicht direkt von Entwaldung betroffen sind. „Dies kann nicht im Interesse Deutschlands und der EU liegen. Wir sollten Allianzen gegen die weltweite Entwaldung schmieden und nicht Partner gegen uns aufbringen!“ bringt Schwörer auf den Punkt.

Hintergrund dessen ist, dass die praktische Umsetzung der EUDR insbesondere die Umsetzung und Einhaltung der Sorgfaltspflicht sowie die Erstellung der Sorgfaltserklärungen mit erheblichem bürokratischem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden ist. Viele der erforderlichen Informationen zur Erfüllung der Verordnung werden bisher nicht erhoben oder werden nicht fristgerecht in digitalisierter Form vorliegen.