Der Paukenschlag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wird auch im Wald noch zu hören sein.

Berlin, 30.11.23: Die Entscheidung war eindeutig: Die Finanzierung wesentlicher Teile der aktuellen und künftigen Bundeshaushalte durch eigentlich zweckgebundene, übriggebliebene Kreditermächtigungen aus vergangenen Haushaltsjahren verstößt gegen die im Grundgesetz angelegte Schuldenbremse. Insbesondere die im Klima-Transformationsfonds (KTF) verfügbaren Mittel sinken so um rund 60 Mrd. Euro.

Jener Transformationsfonds sollte in Zukunft eigentlich im Mittelpunkt auch der Waldförderung in Deutschland stehen: Namentlich das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das Waldkapitel im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) aber auch die für den Forst geplanten Mittel der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sollten wesentlich ab 2024 aus dem Fonds bezahlt werden.

Mit dem Stopp aller Auszahlungen/Bewilligungen aus dem KTF steht nun auch die Zukunft der Finanzierung des Waldumbaus in der Schwebe. „Der klimagerechte Waldumbau ist eine gesamtgesellschaftliche Mammutaufgabe, die akut weiterverfolgt werden muss. Wenn wir den Wald insgesamt dauerhaft erhalten und der Gesellschaft weiterhin regionale klimafreundliche Holzprodukte bereitstellen wollen, darf der Waldumbau in der laufenden Haushaltsdebatte nicht von der Agenda verschwinden“, betont Dr. Carsten Merforth, Sprecher der AGR.

Andererseits gilt auch für den Wald, dass die notwendige finanzpolitische Konsolidierung der Mittel eine Chance ist, Wirkrichtung und Effizienz der (geplanten) Mittelverwendung der drei betroffenen Programme nochmal auf den Prüfstand zu stellen. „Die Priorität im Wald heißt Waldstabilisierung durch Waldumbau, also konkret, wo es notwendig ist, neue standortgerechte Baumarten einzuführen, die den Wald als Ganzes im Klimawandel stützen. Darüber hinaus müssen Waldbesitzende unmittelbar dort unterstützt werden, wo untragbare Kosten entstehen, etwa durch die Aufarbeitung von Kalamitätsschäden,“ empfiehlt Merforth.

In den aktuellen Programmen finden sich nach wie vor Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität, die mit weitreichenden Flächenstilllegungen im Wald einhergehen. Das wiederum ist kontraproduktiv für die Waldanpassung an den Klimawandel und verhindert den Klimabeitrag heimischer Holznutzung sowie CO2-Bindung und – Kompensation.

Aus Sicht der AGR hat sich gerade die Mittelvergabe in der GAK bewährt und sollte mit Priorität auch 2024 erhalten bleiben. Im ANK Waldprogramm finden sich hingegen viele Förderideen, die dem Wald prinzipiell sogar schaden können. Bei knapper werdenden Mitteln sieht die AGR hier eine vorranginge Streichposition.