Lohnt sich eine größere Baumartenvielfalt wirtschaftlich?

Lohnt sich eine größere Baumartenvielfalt wirtschaftlich?

Lohnt sich eine größere Vielfalt an Baumarten wirtschaftlich?

Auf der AGR-Mitgliederversammlung 2026 stellte Dr. Jasper Fuchs die Ergebnisse seiner Doktorarbeit vor. Darin untersucht er, inwiefern es für Waldbesitzende wirtschaftlich attraktiv ist, mehr verschiedene Baumarten auf einer Fläche anzubauen – vor allem vor dem Hintergrund von Klimawandel, Extremwetter und zunehmenden Waldschäden.

Untersucht wurden mehrere waldbauliche Strategien:

  • ein intensives Management von Borkenkäferschäden (Monitoring und Sanitätshieb),

  • die Anpassung der Umtriebszeiten (also wann Bäume geerntet werden),

  • sowie die Mischung verschiedener Baumarten in Gruppen oder Blöcken.

Als Annahme diente ein starkes Klimawandelszenario (RCP 8.5) und eher vorsichtig wirtschaftende Waldbesitzende.

Das wichtigste Ergebnis: Eine frühzeitige und gezielte Mischung verschiedener Baumarten begrenzt wirtschaftliche Risiken stärker als einzelne Maßnahmen allein. Besonders erfolgreich ist die Kombination aus Baumartenvielfalt, aktivem Borkenkäfermanagement und angepassten Umtriebszeiten. Entscheidend ist dabei, welche Baumarten gemischt werden und wie sich deren Holzerlöse in Zukunft entwickeln. Die Beimischung weiterer Nadelbaumarten wie der Douglasie kann die Erträge zusätzlich erhöhen. Unter günstigen Standortbedingungen ließen sich in Simulationen auf Bestandesebene so selbst bei starkem Klimawandel Ertrag und Risiko stabil halten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt des Holzverkaufs. Die Auswertung historischer Marktdaten zeigt: Bei der Fichte fallen die Preise nach großen Schadereignissen marktbedingt oft stark ab – teilweise noch bis zu drei Jahre danach. Das schmälert die Holzerlöse der Waldbesitzenden erheblich. Bei der Buche ist vor allem der Anteil an Schadholz entscheidend. Zwar sind die Buchenpreise insgesamt stabiler, liegen aber historisch meist deutlich unter denen der Fichte.

Zusätzlich steigt bei häufigeren Schäden die Bedeutung der Kosten für Neuanpflanzungen und Jungbestandspflege. Je öfter ein Bestand neu begründet werden muss, desto wirtschaftlicher wird es, mit natürlicher Verjüngung der vorhandenen Baumarten zu arbeiten – unabhängig davon, ob diese bereits klimaangepasst ist. Beispielsweise stößt die Mischung aus Fichte und Buche bei häufigen Extremwetterereignissen schnell an die Grenzen des wirtschaftlichen Ertrags, begrenzt jedoch die nötigen Investitionen unter Risiko, da sie weitverbreitet aus natürlicher Verjüngung entwickelt werden kann.

Förderprogramme können hier helfen, den Anbau besser klimaangepasster Baumarten attraktiver zu machen, insbesondere wenn zusätzlicher Schutz vor Wildverbiss nötig ist. In solchen Fällen erweisen sich die Kombination aus Douglasie und Buche oder Eichenbestände als wirtschaftlich attraktivere Wahl.

Die gesamte Dissertation von Dr. Jasper Fuchs finden Sie hier

Drei Prioritäten für die Rohholzversorgung 2026

Drei Prioritäten für die Rohholzversorgung 2026

Berlin, 20.01.2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) fordert von der Politik klare Weichenstellungen zur Sicherung der Rohholzversorgung in Deutschland. Nach der Mitgliederversammlung in Berlin benannte AGR-Sprecher Dr. Carsten Merforth drei zentrale Handlungsfelder für das Jahr 2026: Holzmobilisierung, Kalamitätsmanagement und verlässliche klimapolitische Rahmenbedingungen.

Die AGR fordert Bund und Länder auf, ein gemeinsames Holzmobilisierungsprogramm aufzulegen. „Es ist genug Holz da, aber es steht vielfach in nicht hinreichend oder gar nicht bewirtschafteten Kleinprivatwäldern“, sagte Merforth. Studien wie die Bundeswaldinventur und die Holzprognosen der WEHAM Szenarien zeigen, dass vorhandene Potenziale ohne politische Impulse ungenutzt bleiben. „Ein einzelner Einschlag lohnt sich oft nicht, in der Summe sind es jedoch erhebliche Mengen, die den Weg auf den Markt nicht finden.“

Zugleich spricht sich die AGR für ein abgestimmtes Kalamitätsmanagement auf Bundesebene aus. Merforth erklärt: „Wir müssen endlich vorbereitet sein, wenn plötzlich wieder große Holzmengen anfallen, die nicht sofort vermarktet werden können. Ausnahmen von Transportgewichten müssen länderübergreifend schnell abgeglichen werden, Lagerplätze müssen vorbereitet und genehmigt sein, Frischeinschlag rechtzeitig gestoppt werden und vor allem muss dafür sofort Transparenz über den Schadanfall geschaffen werden.“

Mit Blick auf den LULUCF-Sektor warnt Merforth vor klimapolitischen Maßnahmen zulasten der Holznutzung. „Stilllegungen im Forst zur Erhöhung des Holzvorrats sind keine Lösung. Sie schwächen die Wertschöpfungsketten und schaden dem Klimaschutz insgesamt sogar, denn für den klimastabilen Waldumbau müssen Wälder aktiv bewirtschaftet werden.“

 

Merforth kritisiert Steuergeldverschwendung durch NABU

Merforth kritisiert Steuergeldverschwendung durch NABU

Berlin, 12.01.2026. Die AG Rohholz (AGR) kritisiert den geplanten öffentlich geförderten Kauf von rund 1.000 Hektar Wald im Südharz durch die NABU-Stiftung. Die Flächen sollen vollständig durch Mittel aus dem Projekt KlimaWildnis des Bundes erworben und anschließend aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Dr. Carsten Merforth, AGR-Sprecher und Präsident des Hauptverbands der Deutschen Holzindustrie kritisiert:

„Dieser Vorgang zeigt den Totalschaden, den das Programm KlimaWildnis anrichtet. Der NABU verwendet hier das Geld der Steuerzahler, um Wälder aus Privatbesitz aufzukaufen und stillzulegen. Das schadet dem Klimaschutz und dem Anspruch der Gesellschaft nach Nutzung und Verwendung des klimafreundlichen nachhaltigen Rohstoffes Holz. Denn ist weniger Holz verfügbar, wird mehr auf klimaschädliche Rohstoffe wie Beton oder Stahl gesetzt. Zusätzlich gefährdet die Waldstilllegung die Anpassung des Lebensraumes Wald an den Klimawandel. Auch unsere Laubwälder müssen aktiv bewirtschaftet, gemischt und verjüngt werden, damit sie sich schnell an die zunehmende Trockenheit anpassen können.“

„Das Geschäft hat ein Geschmäckle“

Zusätzlich kritisiert die AGR den Erwerb der Waldflächen mit offenbar deutlich über dem Marktwert liegenden Preisen. Nach Medieninformationen soll der Preis für die rund 1.000 Hektar Wald bei etwa 30 Millionen Euro liegen und damit weit über dem üblichen Niveau für vergleichbare Forstflächen. Merforth kommentiert: „Das Geschäft hat ein gewisses Geschmäckle. Es ist gegenüber dem Steuerzahler nicht verantwortbar, öffentliche Mittel in dieser Größenordnung für den Kauf von Wald zu überhöhten Preisen einzusetzen. Hier wird staatlich gefördert in den Markt eingegriffen und werden andere, an einer Nutzung der Flächen interessierte Waldbesitzer durch diese mit Subventionen ermöglichten Preise benachteiligt. Das sendet ein verheerendes Signal für die Unternehmen, die auf aktive Waldbewirtschaftung angewiesen sind. Das Vorgehen sollte von den Behörden streng untersucht werden.“

Hintergrund:

Die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe hat angekündigt, rund 1.000 Hektar Waldflächen im Südharz zu erwerben. Nach eigenen Angaben sollen die Flächen nach dem Kauf aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen und sich selbst überlassen werden. Der Erwerb wird nach Medienberichten maßgeblich durch Fördermittel des Bundes aus dem Programm KlimaWildnis als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert. Das ANK wurde von der Bundesregierung aufgelegt, um Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft zu finanzieren.

 

Die neue EUDR

Die neue EUDR

In den letzten Wochen und Monaten hat sich die EUDR deutlich verändert. Insbesondere für nachgelagerte Marktteilnehmer innerhalb der Wertschöpfungskette haben sich hierbei Erleichterungen ergeben:

Die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene „Übergangsfrist“ für große und mittlere Unternehmen wird gestrichen. Stattdessen gilt nun die Verlängerung der Übergangszeit für alle Betreiber bis zum 30. Dezember 2026 entschieden, mit einer zusätzlichen sechsmonatigen Übergangsfrist für Kleinst- und Kleinunternehmen (außer für Produkte aus dem Scope der EUTR).

Sorgfaltserklärungen müssen ausschließlich von den Marktteilnehmern abgegeben werden, die das Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringen. Nur der erste nachgelagerte Marktteilnehmer in der Lieferkette ist noch für die Erfassung und Aufbewahrung der Referenznummer bzw. der ID-Nummer (siehe unten) der ursprünglichen Sorgfaltserklärung verantwortlich ist. Er muss diese nun nicht mehr weiter an nachgelagerte Marktteilnehmer weitergeben.

Kleinst- und Kleinunternehmen (Forstbetriebe) reichen als Produzenten eines relevanten Rohstoffs nur eine einmalige vereinfachte Erklärung ein und erhalten eine Identifikationsnummer, die für die Rückverfolgbarkeit ausreicht. Um den Verwaltungsaufwand weiter zu verringern, haben sich Rat und Parlament auch darauf geeinigt, bestimmte Druckerzeugnisse (wie Bücher, Zeitungen, gedruckte Bilder) aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herauszunehmen, da mit diesen Artikeln nur ein begrenztes Entwaldungsrisiko verbunden sei.

Die Europäische Kommission wurde von Rat und Parlament beauftragt, eine Vereinfachungsprüfung durchzuführen und bis zum 30. April 2026 einen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht sollen die Auswirkungen und der Verwaltungsaufwand der EUDR, insbesondere für kleinere Betreiber, bewertet und Möglichkeiten zur Behebung der festgestellten Probleme aufgezeigt werden, unter anderem durch Guidelines/FAQs und Verbesserungen des Informationssystems. Dem Bericht sollte gegebenenfalls ein Vorschlag für eine weitere Anpassung der Verordnung beigefügt werden.

Am 13.02.2026 wird ein weiteres EUDR-Webinar der Arbeitsgemeinschaft Rohholz stattfinden. Die Anmeldung dazu finden sie hier.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz: AG Rohholz spricht sich gegen geplante Waldstilllegungen aus

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz: AG Rohholz spricht sich gegen geplante Waldstilllegungen aus

Berlin, 30.09.2025: Im am Montag den 29.9.2025 veröffentlichten Plan zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK), durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) finden sich extrem widersprüchliche und kritische Positionen: Ein politischer Streit ist hier vorprogrammiert.

Der wohl folgenschwerste Vorschlag beinhaltet ausgerechnet eine Änderung des Bundeswaldgesetzes, die der Bundesregierung in Form von Vollzugsermächtigungen erlauben würde, noch festzulegende kurzfristige Maßnahmen bei Untererfüllung der vorgegebenen Sektorziele zu fassen. „Diese Maßnahme erinnert an einige der kritischsten Passagen in der zu Recht gescheiterten letzten Novelle des Bundeswaldgesetzes. So kann es nicht sein, dass die Bundesregierung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes Planungssichert und Rechte von Eigentümern und Industrie untergräbt“, so Dr. Carsten Merforth, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rohholz. Sonst finden sich im Entwurf zwar wenig ordnungsrechtliche, aber dafür um so kritischere förderrechtliche Passagen. So sollen mit den inzwischen mehr als vier Fördermilliarden im ANK im großen Stil Laubwälder aus der Nutzung genommen werden. Das Papier spricht von 100.000 Hektar Laubwald. Dazu kommen weitere Stilllegungspakete über die Pflichtanteile der Flächenstilllegung durch die Ausweitung des klassischen Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“, sowie das „KlimaWildnis-Programm“.

Die bestehenden Nadelholzbestände sollen zwar in langlebige Holzprodukte überführt werden, aber ohne langfristige Strategie für die Rohstoffgrundlage des Bauens mit Holz. Auf der einen Seite möchte man das Nadelholz abzuschöpfen und auf der anderen Seite das Laubholz vom Markt nehmen und gleichzeitig überall die Extensivierung fördern – das stellt eine kurzsichtige Strategie dar. Nötig ist aber eine langfristige strategische Planung für klimastabile Nadelholzbestände.

„Dankenswerterweise erkennt man nun auch im Umweltministerium, dass Holz einen wichtigen Klimaschutzbeitrag leistet. Es muss ihn aber auch langfristig leisten können, damit es seine Vorteile auch über die Sektorgrenzen hinaus ausspielen kann, wie der Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik zurecht betont hat. Leider sieht man im Umweltministerium aber offenbar keinen Widerspruch darin, die Holznutzung zu fördern, die Waldbewirtschaftung aber empfindlich einzuschränken“, so Merforth abschließend.

 

 

Pressekontakt

Lukas Freise