Merforth kritisiert Steuergeldverschwendung durch NABU

Merforth kritisiert Steuergeldverschwendung durch NABU

Berlin, 12.01.2026. Die AG Rohholz (AGR) kritisiert den geplanten öffentlich geförderten Kauf von rund 1.000 Hektar Wald im Südharz durch die NABU-Stiftung. Die Flächen sollen vollständig durch Mittel aus dem Projekt KlimaWildnis des Bundes erworben und anschließend aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Dr. Carsten Merforth, AGR-Sprecher und Präsident des Hauptverbands der Deutschen Holzindustrie kritisiert:

„Dieser Vorgang zeigt den Totalschaden, den das Programm KlimaWildnis anrichtet. Der NABU verwendet hier das Geld der Steuerzahler, um Wälder aus Privatbesitz aufzukaufen und stillzulegen. Das schadet dem Klimaschutz und dem Anspruch der Gesellschaft nach Nutzung und Verwendung des klimafreundlichen nachhaltigen Rohstoffes Holz. Denn ist weniger Holz verfügbar, wird mehr auf klimaschädliche Rohstoffe wie Beton oder Stahl gesetzt. Zusätzlich gefährdet die Waldstilllegung die Anpassung des Lebensraumes Wald an den Klimawandel. Auch unsere Laubwälder müssen aktiv bewirtschaftet, gemischt und verjüngt werden, damit sie sich schnell an die zunehmende Trockenheit anpassen können.“

„Das Geschäft hat ein Geschmäckle“

Zusätzlich kritisiert die AGR den Erwerb der Waldflächen mit offenbar deutlich über dem Marktwert liegenden Preisen. Nach Medieninformationen soll der Preis für die rund 1.000 Hektar Wald bei etwa 30 Millionen Euro liegen und damit weit über dem üblichen Niveau für vergleichbare Forstflächen. Merforth kommentiert: „Das Geschäft hat ein gewisses Geschmäckle. Es ist gegenüber dem Steuerzahler nicht verantwortbar, öffentliche Mittel in dieser Größenordnung für den Kauf von Wald zu überhöhten Preisen einzusetzen. Hier wird staatlich gefördert in den Markt eingegriffen und werden andere, an einer Nutzung der Flächen interessierte Waldbesitzer durch diese mit Subventionen ermöglichten Preise benachteiligt. Das sendet ein verheerendes Signal für die Unternehmen, die auf aktive Waldbewirtschaftung angewiesen sind. Das Vorgehen sollte von den Behörden streng untersucht werden.“

Hintergrund:

Die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe hat angekündigt, rund 1.000 Hektar Waldflächen im Südharz zu erwerben. Nach eigenen Angaben sollen die Flächen nach dem Kauf aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen und sich selbst überlassen werden. Der Erwerb wird nach Medienberichten maßgeblich durch Fördermittel des Bundes aus dem Programm KlimaWildnis als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert. Das ANK wurde von der Bundesregierung aufgelegt, um Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft zu finanzieren.

 

Die neue EUDR

Die neue EUDR

In den letzten Wochen und Monaten hat sich die EUDR deutlich verändert. Insbesondere für nachgelagerte Marktteilnehmer innerhalb der Wertschöpfungskette haben sich hierbei Erleichterungen ergeben:

Die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene „Übergangsfrist“ für große und mittlere Unternehmen wird gestrichen. Stattdessen gilt nun die Verlängerung der Übergangszeit für alle Betreiber bis zum 30. Dezember 2026 entschieden, mit einer zusätzlichen sechsmonatigen Übergangsfrist für Kleinst- und Kleinunternehmen (außer für Produkte aus dem Scope der EUTR).

Sorgfaltserklärungen müssen ausschließlich von den Marktteilnehmern abgegeben werden, die das Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringen. Nur der erste nachgelagerte Marktteilnehmer in der Lieferkette ist noch für die Erfassung und Aufbewahrung der Referenznummer bzw. der ID-Nummer (siehe unten) der ursprünglichen Sorgfaltserklärung verantwortlich ist. Er muss diese nun nicht mehr weiter an nachgelagerte Marktteilnehmer weitergeben.

Kleinst- und Kleinunternehmen (Forstbetriebe) reichen als Produzenten eines relevanten Rohstoffs nur eine einmalige vereinfachte Erklärung ein und erhalten eine Identifikationsnummer, die für die Rückverfolgbarkeit ausreicht. Um den Verwaltungsaufwand weiter zu verringern, haben sich Rat und Parlament auch darauf geeinigt, bestimmte Druckerzeugnisse (wie Bücher, Zeitungen, gedruckte Bilder) aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herauszunehmen, da mit diesen Artikeln nur ein begrenztes Entwaldungsrisiko verbunden sei.

Die Europäische Kommission wurde von Rat und Parlament beauftragt, eine Vereinfachungsprüfung durchzuführen und bis zum 30. April 2026 einen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht sollen die Auswirkungen und der Verwaltungsaufwand der EUDR, insbesondere für kleinere Betreiber, bewertet und Möglichkeiten zur Behebung der festgestellten Probleme aufgezeigt werden, unter anderem durch Guidelines/FAQs und Verbesserungen des Informationssystems. Dem Bericht sollte gegebenenfalls ein Vorschlag für eine weitere Anpassung der Verordnung beigefügt werden.

Am 13.02.2026 wird ein weiteres EUDR-Webinar der Arbeitsgemeinschaft Rohholz stattfinden. Die Anmeldung dazu finden sie hier.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz: AG Rohholz spricht sich gegen geplante Waldstilllegungen aus

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz: AG Rohholz spricht sich gegen geplante Waldstilllegungen aus

Berlin, 30.09.2025: Im am Montag den 29.9.2025 veröffentlichten Plan zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK), durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) finden sich extrem widersprüchliche und kritische Positionen: Ein politischer Streit ist hier vorprogrammiert.

Der wohl folgenschwerste Vorschlag beinhaltet ausgerechnet eine Änderung des Bundeswaldgesetzes, die der Bundesregierung in Form von Vollzugsermächtigungen erlauben würde, noch festzulegende kurzfristige Maßnahmen bei Untererfüllung der vorgegebenen Sektorziele zu fassen. „Diese Maßnahme erinnert an einige der kritischsten Passagen in der zu Recht gescheiterten letzten Novelle des Bundeswaldgesetzes. So kann es nicht sein, dass die Bundesregierung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes Planungssichert und Rechte von Eigentümern und Industrie untergräbt“, so Dr. Carsten Merforth, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rohholz. Sonst finden sich im Entwurf zwar wenig ordnungsrechtliche, aber dafür um so kritischere förderrechtliche Passagen. So sollen mit den inzwischen mehr als vier Fördermilliarden im ANK im großen Stil Laubwälder aus der Nutzung genommen werden. Das Papier spricht von 100.000 Hektar Laubwald. Dazu kommen weitere Stilllegungspakete über die Pflichtanteile der Flächenstilllegung durch die Ausweitung des klassischen Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“, sowie das „KlimaWildnis-Programm“.

Die bestehenden Nadelholzbestände sollen zwar in langlebige Holzprodukte überführt werden, aber ohne langfristige Strategie für die Rohstoffgrundlage des Bauens mit Holz. Auf der einen Seite möchte man das Nadelholz abzuschöpfen und auf der anderen Seite das Laubholz vom Markt nehmen und gleichzeitig überall die Extensivierung fördern – das stellt eine kurzsichtige Strategie dar. Nötig ist aber eine langfristige strategische Planung für klimastabile Nadelholzbestände.

„Dankenswerterweise erkennt man nun auch im Umweltministerium, dass Holz einen wichtigen Klimaschutzbeitrag leistet. Es muss ihn aber auch langfristig leisten können, damit es seine Vorteile auch über die Sektorgrenzen hinaus ausspielen kann, wie der Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik zurecht betont hat. Leider sieht man im Umweltministerium aber offenbar keinen Widerspruch darin, die Holznutzung zu fördern, die Waldbewirtschaftung aber empfindlich einzuschränken“, so Merforth abschließend.

 

 

Pressekontakt

Lukas Freise

 

 

EUDR Verschoben

EUDR Verschoben

Brüssel, 23.09.2025 Die für die EUDR zuständige Kommissarin verkündet, dass sie die Verlängerung der Übergangszeit um ein weiteres Jahr beabsichtigt: die offizielle Begründung für die EUDR-Verschiebung sind Computerprobleme! 

Im offiziellen Schreiben der für die EUDR zuständigen Kommissarin Roswall an den Vorsitzenden des Umweltausschusses im EU-Parlament spricht diese davon, dass man nach ausführlicher Evaluation der zu erwartenden Datenmengen in der EU-Datenbank Information System davon ausgehen musste, dass dieses dem Ansturm an Anfragen nicht würde standhalten können. Die Kommissarin gibt damit indirekt zu, dass man den Umfang der vor allem nachgelagerten Sorgfaltserklärungen deutlich unterschätzt und die Implementierung der API-Schnittstelle in der ursprünglichen Berechnung nicht mit einbezogen hatte. 

Die Unzulänglichkeiten der IT-Infrastruktur der EU mögen eine Rolle spielen, das Timing der Verlängerung lässt doch eher auf außenhandelspolitischen Druck schließen. So wurde heute etwa ein Freihandelsabkommen mit Indonesien verkündet, dem größten Händler mit dem EUDR-Relevanten Rohstoff Palmöl. Auch die Verhandlungen mit den USA und den MERCOSUR-Staaten hatten eigentlich schon Zugeständnisse bei der EUDR notwendig gemacht. Inzwischen liegen Vorschläge für stärker risikobasierte Ansätze der EUDR vor, die Waldbesitzer, aber gerade auch nachgelagerte Unternehmen von Umsetzungsverpflichtungen ausnehmen könnte, wenn eine risikobasierte Datenerhebung am Anfang der Kette bereits stattgefunden hat. 

Würde die EUDR auf Basis dieser Prämissen umgebaut, dann würden davon am Ende auch die EU-Computersysteme profitieren, weil sie deutlich weniger Datenverkehr zu schultern hätte. Zunächst einmal müssen aber EU-Parlament und Rat der Verlängerung zustimmen, was aber als wahrscheinlich gilt. 

 

 

AG Rohholz kritisiert kurzsichtige Empfehlungen zum Natürlichen Klimaschutz

AG Rohholz kritisiert kurzsichtige Empfehlungen zum Natürlichen Klimaschutz

Berlin, 04.08.2025: In einem kürzlich veröffentlichten Gutachten zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, einem wichtigen Förderprogramm des Bundesumweltministeriums, fordern die Experten Nutzungsverbote auf insgesamt 110.000 Hektar Wald – aus Sicht der AGR ein fataler Irrweg.

Konkret fordern die Wissenschaftler finanzielle Anreize für Extensivierungsmaßnahmen in der Bewirtschaftung von Buchenwäldern. Der steigende Holzvorrat könne, so die Idee, zur CO2 Einspeicherung und zur Erfüllung der selbstgesteckten Sektorziele für den Landwirtschafts- und Forstbereich beitragen.

Insgesamt könnten aus Bundes-, Landes und Kommunalwald 110.000 Hektar geeignete Buchenwaldflächen mit einem Alter von über 140 Jahren dauerhaft aus der Nutzung genommen werden. Die zusätzlichen CO2 Sequestrierungen würde dabei bei gut 2 Mio. Tonnen CO2 Äquivalenten liegen.

„Aus Sicht der AGR ist das Nutzungsverbot alter Buchenwälder klimaschutztechnisch hoch problematisch, da gerade ältere Wälder schneller absterben und deutlich weniger Kohlenstoff einlagern als jüngere. Nur durch eine konsequente aktive Waldbewirtschaftung, Bestandsverjüngung und den Einsatz von Holzprodukten lässt sich der Klimaschutzeffekt im Wald verstärken“, kritisiert AGR Sprecher Dr. Carsten Merforth das Gutachten. Trotz der in den jüngsten Waldinventuren noch einmal aufgezeigten großen nachhaltigen Nutzungspotenziale vor allem bei der Buche ist die Versorgung der Laubholz verarbeitenden Betriebe oft unbefriedigend; dabei müssten gerade diese Unternehmen als Garanten einer stofflichen Nutzung von Laubholz gestärkt werden.

Im Klimawandel sind pauschale Nutzungsverbote auf immer größeren Waldflächen das forstpolitisch absolut falsche Mittel. Die Wissenschaft hat klar aufgezeigt, dass sich die Einspeicherungsziele für den Waldsektor grundsätzlich nicht mehr erreichen lassen. Sie waren von Anfang an unrealistisch und müssen neu verhandelt werden. „Die Bundesregierung wäre gut beraten, in Fragen der Waldpolitik besser den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik zu folgen, der sich ebenfalls im Juli mit einem Gutachten zum Klimaschutzbeitrag des Wald- und Holzsektors geäußert hat und davor warnt, den Klimaschutzeffekt im Waldspeicher ohne die nachfolgenden Bereiche der Holzprodukte und der Substitutionsleistungen zu betrachten. Die Förderungen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz sollten sich in Bezug auf den Wald an solchen ganzheitlichen Modellen orientieren“, so Merforth abschließend.