EU-Rat und Parlament einigen sich über Verschiebung der EUDR

EU-Rat und Parlament einigen sich über Verschiebung der EUDR

In der gestrigen Verhandlungsrunde des Trilogs zur EUDR einigten sich die Vertreter von Parlament und Rat auf eine Verschiebung der verbindlichen Anwendung der EUDR bis zum 30.12.2025. Diese zunächst informelle Einigung macht den Weg zur Verlängerung frei. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Parlamentsvertreter haben ihre Anträge zur inhaltlichen Änderung der Verordnung zurückgezogen
  • Durchsetzen konnte sich das Parlament beim Implementieren einer „Notbremse„, sofern die Online-Plattform IS zum 30.12.2025 noch nicht vollständig funktionieren oder die nationalen Risikobewertungen der weltweiten Entwaldungsrisiken nicht mindestens sechs Monate vor der verbindlichen Anwendung vorliegen.
  • Sowohl Rat als auch Parlament müssen den Kompromiss nun formell anerkennen.

 

Gruppenbild Prof. Eberl, Brauwers, Konrad, Dr. Sonnhoff, Prof. v.d. Wense

Lehre, Politik und Verbänden: Impulse für die nächste Generation im Forst- und Holzsektor

Lehre, Politik und Verbänden: Impulse für die nächste Generation im Forst- und Holzsektor

Vielen Dank Justus Eberl für die Möglichkeit den Studierenden der FH Erfurt die Verbandsarbeit näher bringen zu dürfen. Vielen Dank Carina Konrad, dass Sie uns empfangen haben. Der Austausch zwischen Lehre, Politik und Verbänden kann wie eine Auflichtung in der Buchenmonokultur wirken und die nächste Generation anregen.

Dr. Matthias Sonnhoff war für den Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) vor Ort, gemeinsam konnten wir für die Plattform Forst und Holz sprechen. Ein wichtiger Partner hierbei war Prof. Wolf-Henning von der Wense
von Die Privatwaldbetriebe . 

Gruppenbild Prof. Eberl, Brauwers, Konrad, Dr. Sonnhoff, Prof. v.d. Wense

v.l.n.r.: Prof. Eberl, Brauwers, Konrad (FDP), Dr. Sonnhoff, v.d. Wense

Vortrag Brauwers

Vortrag Brauwers

Knappe Abstimmung: EUDR-Verschiebung in Verhandlung und „kein Risikokategorie“

Knappe Abstimmung: EUDR-Verschiebung in Verhandlung und „kein Risikokategorie“

Die von der EVP eingereichten Änderungsanträge* wurden soeben namentlich abgestimmt.  Das Wichtigste in Kürze:

  • Antrag der EU Kommission für einjährige Verlängerung wurde angenommen, nun müssen Rat und Parlament neu verhandeln.

  • Die vierte Risikokategorie „kein Risiko“ wird eingeführt.

  • Der Geltungsbeginn hängt auch von der Funktionsfähigkeit des Informationsystems ab.

  • Rückverweis zu dem zuständigen Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

*zuvor wurden einige Änderungsanträge von der EVP zurückgezogen. Worum es sich dabei handelt und was konkret im Parlament beschlossen wurde und was der angenommene Verschiebungsantrag zum Jahresende bedeutet, finden Sie hier:

*zuvor wurden einige Änderungsanträge von der EVP zurückgezogen. Worum es sich dabei handelt und was konkret im Parlament beschlossen wurde und was der angenommene Verschiebungsantrag zum Jahresende bedeutet, finden Sie hier:

Screenshot EU Parlament Abstimmung
AGR-Forum in Berlin

AGR-Forum in Berlin

Sehr geehrte AGR-Mitglieder hiermit laden wir Sie herzlich zum AGR-Forum am 28.11.2024 nach Berlin ein. Bitte registrieren Sie sich für unsere Veranstaltung.

Neben einer Darstellung der aktuellen Rohstoffthemen von Länder- bis EU-Ebene, werden wir uns schwerpunktmäßig mit den jüngst veröffentlichten BWI4 Daten auseinandersetzen und in einem Vortrag sowie einer anschließenden Diskussion die Konsequenzen aus der Waldinventur für die deutsche Holzindustrie ziehen.

Wie Sie es von unseren vorherigen AGR-Mitgliederversammlungen kennen, legen wir großen Wert auf den Austausch in unserem Netzwerk und zwischen unseren Mitgliedern, wir freuen uns deshalb sehr Sie in Berlin wiederzusehen!

Darf die Roteiche nun durchstarten?

Darf die Roteiche nun durchstarten?

Die Roteiche (Quercus rubra L.) ist der Baum des Jahres 2025. Ein Hoffnungsschimmer im Regulariendschungel oder bleiben wir bei 10% ?

Trotz der herausragender Wuchseigenschaften, dem umfassenden ökologischen Mehrwert und einem praktischen Erfahrungshorizont, der über 300 Jahre Anbauerfahrung nachweist, ist die Roteiche in Deutschland als „nicht heimische“ Baumart gelistet und darf damit nur sehr eingeschränkt angebaut werden.

Zwei praktische Beispiele zeigen das vergeudete Potential der Roteiche:
In einer streifenartigen Anbautechnik bietet sie gerade in Brandenburg, dem Waldbrandland Deutschlands, dem Walderhalt einen Ehrendienst: Als „Waldbrandriegel“ kann sie aufgrund der einmalig hohen Hitzetoleranz gegenüber Bodenfeuern Waldbrände aufhalten. Ein anderes Beispiel sind die Wiederaufforstungsflächen oder Beimischungen im Waldumbau, da sich die Roteiche (entgegen der europäischen Eichenarten) auf Freiflächen bewährt und gute Wuchseigenschaften aufweist.

Die Tragödie daran: In den fast Bundesländern ist die Roteiche eine „nicht heimische“ Baumart und unterliegt damit strengsten Anbaukriterien und maximalen Flächenanteilen von beispielsweise maximal 10% Waldanteil. Nur in NRW wird sie als „etablierte Baumart“ eingeordnet und darf damit flexibler angebaut werden. Haben wir damit einen 10%-Baum des Jahres?

Dass die Roteiche nun als Baum des Jahres 2025 auserwählt wurde, lässt hoffen, dass die Eichenart nun endlich aus dem Vegetationsdruck der Verbote, Vorgaben und Obergrenzen wachsen darf und ihr volles Potential als Klimaschützerin im Wald und Holzprodukt entwickeln darf.