European Deforestation Regulation

EUDR

EU-Kommission veröffentlicht Pressemitteilung: EUDR Einführung soll um ein Jahr verschoben werden!

Die Umsetzung der Verschiebung soll offenbar in einem verkürzten Verfahren gemeinsam von Parlament, Rat und Kommission auf den Weg gebracht werden. Neues Zieldatum soll der 30.12.2025 sein.

Mehr dazu finden Sie in unseren EUDR-News 

Was ist die EUDR?

Die EUDR steht für die „European Union Deforestation Regulation“ (EU-Verordnung zur Entwaldung), eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Entwaldung und Waldschädigung global zu stoppen. Sie verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte, die auf den EU-Markt gebracht werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind. Dies gilt sowohl für den Import und Export als auch für den EU-Binnenmarkt.

 

Eckpunkte der EUDR

    • Abdeckung von Produkten: Die Verordnung betrifft eine Reihe von Produkten, darunter Holz, Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee und Rindfleisch sowie einige daraus hergestellte Produkte und Erzeugnisse. Eine genaue Auflistung finden Sie in Anhang 1.
    • Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind. Dies beinhaltet die Durchführung einer Due Diligence, um sicherzustellen, dass die Produkte keine Entwaldung oder Waldschädigung (nach der EUDR-Definition) verursacht haben.
    • Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen in der Lage sein, die Lieferkette ihrer Produkte zurückzuverfolgen, um die Herkunft der Rohstoffe nachzuweisen. Hierfür werden u.a. Geokoordinaten verwendet.
    • Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre Bemühungen zur Einhaltung der Verordnung zu veröffentlichen.
    • Kontrollen und Sanktionen: Die Mitgliedstaaten der EU sind verantwortlich für die Durchsetzung der Verordnung und können Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die gegen die Vorschriften verstoßen. In Deutschland obliegt dieses Amt der BLE.

Die EUDR wurde eingeführt, um die Nachfrage der EU nach Produkten zu reduzieren, die zur Entwaldung beitragen, und damit einen Beitrag zum globalen Klimaschutz und zum Erhalt der Biodiversität zu leisten. In wie weit dies durch die Vorgaben jedoch möglich ist, wird sich mit der Zeit herausstellen.

 

Informationsangebot für unsere Mitglieder

Um Sie bestmöglichst auf die EUDR vorzubereiten bieten wir unseren Mitgliedern unterschiedlichste Informationsangebote zur Verfügung. Neben der Teilnahme an monatlichen Webseminaren bieten wir Ihnen einen EUDR Newsletter und den exklusiven Zugang zu unseren EUDR-News im HDH-Newsportal an.

Monatliche Webseminare

In wenigen Monaten müssen alle von der EUDR betroffenen Unternehmen die Vorgaben der neuen EU-Verordnung umgesetzt haben. Trotz der politischen Entwicklungen auf EU-Ebene müssen wir mit der termingenauen Umsetzung der EUDR rechnen, weshalb eine möglichst gute Vorbereitung entscheidend ist.

Um unsere Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen bietet die AG Rohholz als Fachbereich im Hauptverband der Deutschen Holzindustrie e.V. monatlich Informationswebseminare an. Dies Web-Seminare richten sich an die Geschäftsführenden und Leitenden für die Bereiche Nachhaltigkeit oder Lieferketten, sowie weitere Geschäftsbereiche, die in einem Verband der Holzindustrie und/oder Kunststoff verarbeitenden Industrien oder in der AGR organisiert sind. Durch das Anklicken der jeweiligen Termine werden Sie in unser Mitgliederportal weitergeleitet. 

 

 

Eine Verordnung der European Union.
Link zur Verordnung hier