AGR begrüßt fortgesetzte Förderung für Waldumbau
Berlin, 26.10.2023: Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR) nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine fortgesetzte Finanzierung des klimaangepassten Waldumbaus und der Wiederbewaldung von Schadflächen auch 2024 sicherstellen möchte.
Die in Zukunft offenbar weiter geförderten GAK-Maßnahmen „Waldumbau“ und „Wiederbewaldung“ spielen eine entscheidende Rolle für die Umwelt und unsere Gesellschaft. Denn die aktive Waldbewirtschaftung trägt nicht nur zum Erhalt unserer Wälder bei, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Dr. Carsten Merforth, Sprecher der AGR, unterstreicht die Dringlichkeit dieser Zusicherung: „Wir brauchen eine Planungssicherheit für die Waldbesitzenden, um Waldschäden aufzuarbeiten und den Wald fit für die Klimakrise zu machen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die GAK Mittel gut angelegtes Geld für die Bedürfnisse der Gesellschaft sind und im Wald zu wirksamen Maßnahmen führen. Es ist enorm wichtig, hier eine verlässliche Unterstützung für 2024 und darüber hinaus sicherzustellen.“
Das BMEL hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einen Weg gefunden, die bisherige Fördersumme von 120 Millionen Euro aus dem auslaufenden Fördertopf der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für den klimaangepassten Waldumbau zu sichern. Es konnte ein Vorschlag entwickelt werden, die für die Waldmaßnahmen eingeplanten Klimamittel im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) zu bündeln und dem BMEL teilweise zuzuweisen. Gemäß dem neuen Vorschlag sollen die Förderungen ab 2024 aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) auf dem bisherigen Niveau weiterfinanziert werden können. Dazu werden KTF-Haushaltsmittel und Aufgaben im Bereich Wald im ANK zusammengeführt. Das Parlament muss dem Vorschlag im Haushaltsverfahren noch zustimmen.
Die AGR begrüßt diese Weichenstellung für die Planungssicherheit der Waldbesitzenden und die damit verbundene die Zukunft unserer Wälder und des Klimas. Erinnert aber auch daran, dass die aktive Waldbewirtschaftung und nachhaltige Holznutzung der Schlüssel zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sind und nicht staatlich subventionierte Nutzungsverbote in unseren Wäldern. So sieht das Programm “Klimaangepasstes Waldmanagement”, das im Zuge des Mitteltauschs vom BMEL ins BMUV wechseln soll, vorgegebene Mindestflächen ohne Waldbewirtschaftung vor.
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