Kein weiterer Nationalpark in NRW

Kein weiterer Nationalpark in NRW

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, neben dem Nationalpark Eifel einen zweiten Nationalpark auszuweisen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die lokale Bevölkerung dem Projekt zustimmt und die Region aktiv eine Bewerbung einreicht. Eine der sechs Regionen, die als potenzieller Standort in Frage kommen, ist der Reichswald.

Bei der Suche nach dem geeigneten zweiten Nationalpark für NRW (politischer Wille lt. Koalitionsvertrag) steht aktuell der Reichswald in Kleve im Raum. Nach einer Ablehnung durch den Kreistag erfolgte eine Unterschriftensammlung worauf in Kleve wieder eine Entscheidung von Nöten war. Kreistag Kleve hat entschieden: Er bleibt bei seinem „Nein“ für den Nationalpark. Jetzt steht eine Premiere im Kreis an.

Rund 265.000 Wahlberechtigte im Kreis Kleve werden jetzt in einem Bürgerentscheid abstimmen, ob sie für oder gegen einen Nationalpark sind.

Keine Wahlurnen für Abstimmung
Bis Dezember sollen die Wahlberechtigten nun abstimmen können – per Briefwahl. Im Vorfeld hieß es, dass die Unterlagen wohl Mitte Dezember wieder zurück bei der Kreisverwaltung sein müssten.

Die Hürden sind dabei deutlich höher als noch beim erfolgreichen Bürgerbegehren mit über 15.000 Befürworten. Dieses Mal werden fast dreimal so viele Ja-Stimmen benötigt. Und natürlich müssten die Befürworter in der Mehrheit sein.

Was können Sie jetzt tun?

Informieren Sie andere Personen über die Prodblematiken der geplanten Waldstilllegung!

Beiteiligigen Sie sich bei dem Bürgenentscheid.

Unterstützen Sie beispielspielweise den Verein „Unser Nationalpark“, der sich für den Erhalt der Multifunktionalität des Reichswaldes einsetzt.

Zum Hintergrund: 

Am 23. März 2024 entschied der Kreistag Kleve mit einer Mehrheit von CDU, FDP und einer Stimme der Vereinigten Wählergemeinschaften (VWG), sich mit 33 zu 26 Stimmen gegen eine Bewerbung um den Nationalpark im Reichswald auszusprechen.

Auch in den anderen vorgeschlagenen Regionen sprachen sich die jeweiligen Kommunalparlamente gegen eine Bewerbung aus. In der Region Egge etwa lehnte die Bevölkerung in einem Bürgerentscheid in den Kreisen Höxter und Paderborn deutlich die Einrichtung eines Nationalparks ab. Der Reichswald bleibt somit die einzige Region, in der noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Nach der Ablehnung durch den Kreistag Kleve formierte sich eine Initiative, die rund 15.000 gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammelte. Ziel war es, entgegen dem Beschluss des Kreistags doch noch eine Bewerbung auf den Weg zu bringen.

Am 26. September 2024 befasste sich der Kreistag erneut mit dem Thema, hielt jedoch an seiner ursprünglichen Entscheidung fest. Mit 31 gegen 25 Stimmen und zwei Enthaltungen lehnte er erneut eine Nationalpark-Bewerbung ab.

Da der Kreistag das Bürgerbegehren nicht akzeptierte, wird nun innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger der 16 Städte und Gemeinden des Kreises Kleve entscheiden per Briefwahl, ob sich der Kreis mit dem Reichswald am Bewerbungsverfahren des Landes NRW für einen weiteren Nationalpark beteiligen soll. Die Frage „Soll sich der Kreis Kleve mit dem Reichswald am Bewerbungsverfahren des Landes NRW für einen weiteren Nationalpark beteiligen?“ kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

Die Wahlunterlagen werden voraussichtlich Mitte November per Post zugestellt, und die Stimmabgabe ist bis Mittwoch, den 11. Dezember 2024 um 12 Uhr möglich. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die auch an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Der Bürgerentscheid gilt als erfolgreich, wenn mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen und gleichzeitig die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Bewerbung ausfällt.

AGR begrüßt fortgesetzte Förderung für Waldumbau

AGR begrüßt fortgesetzte Förderung für Waldumbau

Berlin, 26.10.2023: Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR) nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine fortgesetzte Finanzierung des klimaangepassten Waldumbaus und der Wiederbewaldung von Schadflächen auch 2024 sicherstellen möchte.

Die in Zukunft offenbar weiter geförderten GAK-Maßnahmen „Waldumbau“ und „Wiederbewaldung“ spielen eine entscheidende Rolle für die Umwelt und unsere Gesellschaft. Denn die aktive Waldbewirtschaftung trägt nicht nur zum Erhalt unserer Wälder bei, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Dr. Carsten Merforth, Sprecher der AGR, unterstreicht die Dringlichkeit dieser Zusicherung: „Wir brauchen eine Planungssicherheit für die Waldbesitzenden, um Waldschäden aufzuarbeiten und den Wald fit für die Klimakrise zu machen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die GAK Mittel gut angelegtes Geld für die Bedürfnisse der Gesellschaft sind und im Wald zu wirksamen Maßnahmen führen. Es ist enorm wichtig, hier eine verlässliche Unterstützung für 2024 und darüber hinaus sicherzustellen.“

Das BMEL hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einen Weg gefunden, die bisherige Fördersumme von 120 Millionen Euro aus dem auslaufenden Fördertopf der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für den klimaangepassten Waldumbau zu sichern. Es konnte ein Vorschlag entwickelt werden, die für die Waldmaßnahmen eingeplanten Klimamittel im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) zu bündeln und dem BMEL teilweise zuzuweisen. Gemäß dem neuen Vorschlag sollen die Förderungen ab 2024 aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) auf dem bisherigen Niveau weiterfinanziert werden können. Dazu werden KTF-Haushaltsmittel und Aufgaben im Bereich Wald im ANK zusammengeführt. Das Parlament muss dem Vorschlag im Haushaltsverfahren noch zustimmen.

Die AGR begrüßt diese Weichenstellung für die Planungssicherheit der Waldbesitzenden und die damit verbundene die Zukunft unserer Wälder und des Klimas. Erinnert aber auch daran, dass die aktive Waldbewirtschaftung und nachhaltige Holznutzung der Schlüssel zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sind und nicht staatlich subventionierte Nutzungsverbote in unseren Wäldern. So sieht das Programm “Klimaangepasstes Waldmanagement”, das im Zuge des Mitteltauschs vom BMEL ins BMUV wechseln soll, vorgegebene Mindestflächen ohne Waldbewirtschaftung vor.

Die AGR steht für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter

Pressekontakt

Arbeitsgemeinschaft Rohholz e. V.
Lukas Freise
Chausseestr.99
10115 Berlin

Tel.: +49 30 / 20 61 39 97 – 0
Fax: +49 30/ 37 71 94 57
E-Mail: lukas.freise@ag-rohholz.de
Internet: www.ag-rohholz.de

 

Pressemitteilung
Dateiname: GAK-Fördermittel

Dateityp: PDF
Dateigröße: 69 KB