Merforth kritisiert Steuergeldverschwendung durch NABU

Merforth kritisiert Steuergeldverschwendung durch NABU

Berlin, 12.01.2026. Die AG Rohholz (AGR) kritisiert den geplanten öffentlich geförderten Kauf von rund 1.000 Hektar Wald im Südharz durch die NABU-Stiftung. Die Flächen sollen vollständig durch Mittel aus dem Projekt KlimaWildnis des Bundes erworben und anschließend aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Dr. Carsten Merforth, AGR-Sprecher und Präsident des Hauptverbands der Deutschen Holzindustrie kritisiert:

„Dieser Vorgang zeigt den Totalschaden, den das Programm KlimaWildnis anrichtet. Der NABU verwendet hier das Geld der Steuerzahler, um Wälder aus Privatbesitz aufzukaufen und stillzulegen. Das schadet dem Klimaschutz und dem Anspruch der Gesellschaft nach Nutzung und Verwendung des klimafreundlichen nachhaltigen Rohstoffes Holz. Denn ist weniger Holz verfügbar, wird mehr auf klimaschädliche Rohstoffe wie Beton oder Stahl gesetzt. Zusätzlich gefährdet die Waldstilllegung die Anpassung des Lebensraumes Wald an den Klimawandel. Auch unsere Laubwälder müssen aktiv bewirtschaftet, gemischt und verjüngt werden, damit sie sich schnell an die zunehmende Trockenheit anpassen können.“

„Das Geschäft hat ein Geschmäckle“

Zusätzlich kritisiert die AGR den Erwerb der Waldflächen mit offenbar deutlich über dem Marktwert liegenden Preisen. Nach Medieninformationen soll der Preis für die rund 1.000 Hektar Wald bei etwa 30 Millionen Euro liegen und damit weit über dem üblichen Niveau für vergleichbare Forstflächen. Merforth kommentiert: „Das Geschäft hat ein gewisses Geschmäckle. Es ist gegenüber dem Steuerzahler nicht verantwortbar, öffentliche Mittel in dieser Größenordnung für den Kauf von Wald zu überhöhten Preisen einzusetzen. Hier wird staatlich gefördert in den Markt eingegriffen und werden andere, an einer Nutzung der Flächen interessierte Waldbesitzer durch diese mit Subventionen ermöglichten Preise benachteiligt. Das sendet ein verheerendes Signal für die Unternehmen, die auf aktive Waldbewirtschaftung angewiesen sind. Das Vorgehen sollte von den Behörden streng untersucht werden.“

Hintergrund:

Die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe hat angekündigt, rund 1.000 Hektar Waldflächen im Südharz zu erwerben. Nach eigenen Angaben sollen die Flächen nach dem Kauf aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen und sich selbst überlassen werden. Der Erwerb wird nach Medienberichten maßgeblich durch Fördermittel des Bundes aus dem Programm KlimaWildnis als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert. Das ANK wurde von der Bundesregierung aufgelegt, um Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft zu finanzieren.

 

Kein weiterer Nationalpark in NRW

Kein weiterer Nationalpark in NRW

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, neben dem Nationalpark Eifel einen zweiten Nationalpark auszuweisen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die lokale Bevölkerung dem Projekt zustimmt und die Region aktiv eine Bewerbung einreicht. Eine der sechs Regionen, die als potenzieller Standort in Frage kommen, ist der Reichswald.

Bei der Suche nach dem geeigneten zweiten Nationalpark für NRW (politischer Wille lt. Koalitionsvertrag) steht aktuell der Reichswald in Kleve im Raum. Nach einer Ablehnung durch den Kreistag erfolgte eine Unterschriftensammlung worauf in Kleve wieder eine Entscheidung von Nöten war. Kreistag Kleve hat entschieden: Er bleibt bei seinem „Nein“ für den Nationalpark. Jetzt steht eine Premiere im Kreis an.

Rund 265.000 Wahlberechtigte im Kreis Kleve werden jetzt in einem Bürgerentscheid abstimmen, ob sie für oder gegen einen Nationalpark sind.

Keine Wahlurnen für Abstimmung
Bis Dezember sollen die Wahlberechtigten nun abstimmen können – per Briefwahl. Im Vorfeld hieß es, dass die Unterlagen wohl Mitte Dezember wieder zurück bei der Kreisverwaltung sein müssten.

Die Hürden sind dabei deutlich höher als noch beim erfolgreichen Bürgerbegehren mit über 15.000 Befürworten. Dieses Mal werden fast dreimal so viele Ja-Stimmen benötigt. Und natürlich müssten die Befürworter in der Mehrheit sein.

Was können Sie jetzt tun?

Informieren Sie andere Personen über die Prodblematiken der geplanten Waldstilllegung!

Beiteiligigen Sie sich bei dem Bürgenentscheid.

Unterstützen Sie beispielspielweise den Verein „Unser Nationalpark“, der sich für den Erhalt der Multifunktionalität des Reichswaldes einsetzt.

Zum Hintergrund: 

Am 23. März 2024 entschied der Kreistag Kleve mit einer Mehrheit von CDU, FDP und einer Stimme der Vereinigten Wählergemeinschaften (VWG), sich mit 33 zu 26 Stimmen gegen eine Bewerbung um den Nationalpark im Reichswald auszusprechen.

Auch in den anderen vorgeschlagenen Regionen sprachen sich die jeweiligen Kommunalparlamente gegen eine Bewerbung aus. In der Region Egge etwa lehnte die Bevölkerung in einem Bürgerentscheid in den Kreisen Höxter und Paderborn deutlich die Einrichtung eines Nationalparks ab. Der Reichswald bleibt somit die einzige Region, in der noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Nach der Ablehnung durch den Kreistag Kleve formierte sich eine Initiative, die rund 15.000 gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammelte. Ziel war es, entgegen dem Beschluss des Kreistags doch noch eine Bewerbung auf den Weg zu bringen.

Am 26. September 2024 befasste sich der Kreistag erneut mit dem Thema, hielt jedoch an seiner ursprünglichen Entscheidung fest. Mit 31 gegen 25 Stimmen und zwei Enthaltungen lehnte er erneut eine Nationalpark-Bewerbung ab.

Da der Kreistag das Bürgerbegehren nicht akzeptierte, wird nun innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger der 16 Städte und Gemeinden des Kreises Kleve entscheiden per Briefwahl, ob sich der Kreis mit dem Reichswald am Bewerbungsverfahren des Landes NRW für einen weiteren Nationalpark beteiligen soll. Die Frage „Soll sich der Kreis Kleve mit dem Reichswald am Bewerbungsverfahren des Landes NRW für einen weiteren Nationalpark beteiligen?“ kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

Die Wahlunterlagen werden voraussichtlich Mitte November per Post zugestellt, und die Stimmabgabe ist bis Mittwoch, den 11. Dezember 2024 um 12 Uhr möglich. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die auch an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Der Bürgerentscheid gilt als erfolgreich, wenn mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen und gleichzeitig die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Bewerbung ausfällt.