NRW: Kein Nationalpark Egge

NRW: Kein Nationalpark Egge

Nach dem Kreis Höxter haben sich auch die Bürger im Kreis Paderborn gegen einen Nationalpark Egge entschieden. Damit schien das Thema vom Tisch.
Kreis Paderborn. Die CDU im Kreis Paderborn und besonders Landrat Christoph Rüther (CDU) hatten während des Bürgerentscheids mit der Alternativ-Idee eines „Naturpark plus“ geworben. So könnte der Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge in ein solches Konstrukt umgewandelt werden.

Naturpark plus: Ein Naturpark sei nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein großräumiges Gebiet, das überwiegend aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten bestehe. Er weise eine große Arten- und Biotopvielfalt sowie eine vielfältig genutzte Landschaft auf. „Ein Naturpark bewahrt und entwickelt Natur und Landschaft mit und für Menschen. Er schafft Akzeptanz für den Naturschutz sowie eine nachhaltige Entwicklung und fördert die regionale Identität“, erläutert Rüther.

Und hier könnte der Kreis Paderborn eine Vorreiterrolle einnehmen, ist der Landrat überzeugt: „Ein bislang noch nicht realisierter Naturpark Plus bietet große Chancen, zumal wir hier als Pionier unterwegs wären.“

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Fördermittel für den Wald gesperrt

Fördermittel für den Wald gesperrt

Bundesfinanzminister Christian Linder und sein Ministerium sparen bei der Waldförderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutzes“ (GAK) für 2024.
Demnach werden zunächst 25 % der im laufenden Haushalt eigentlich vorgesehenen 125 Mio. Euro für Waldumbau und Wiederaufforstung bereitgestellt.

Hintergrud: Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist in Deutschland das Hauptinstrument der nationalen Agrarstrukturförderung und bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme.

Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie ist ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP im Rahmen des ELER angeboten werden.

Holzeinschlag 2023 auf 70,6 Millionen Kubikmeter beziffert

Holzeinschlag 2023 auf 70,6 Millionen Kubikmeter beziffert

In den deutschen Wäldern ist der Holzeinschlag 2023 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rund 10 Prozent auf 70,6 Millionen Kubikmeter (Mio. cbm) gesunken, wie das Statistische Bundesamt mitgeteilt hat.

Ausschlaggebend war der rückläufige Holzeinschlag bei den wichtigsten Nadelhölzern. Bei Kiefer und Lärche registrierten die Wiesbadener Statistiker im Jahresvergleich ein Minus von mehr als 16 Prozent auf 11,5 Mio. cbm. Der Einschlag in der Artengruppe „Fichte, Tanne, Douglasie und sonstiges Nadelholz“ sank 2023 abermals, und zwar um knapp 12 Prozent auf 52,8 Mio. cbm. Die Verteilung auf die einzelnen Holzarten Fichte und Tanne wird in der amtlichen Statistik nicht ausgewiesen.

Der Anteil des gesamten Nadelholzes am deutschen Holzeinschlag erreichte 2023 insgesamt gut 82 Prozent, nach 84 Prozent im Vorjahr.

Bei den Laubhölzern registrierte das Statistische Bundesamt stabile Tendenzen. An Eiche und Roteiche wurden 1,85 Mio. cbm eingeschlagen, das waren 2,5 Prozent mehr als 2022. Der Einschlag von Buche und anderen Laubhölzern ging laut der amtlichen Statistik mit 1,06 Mio. cbm leicht zurück, und zwar um 0,4 Prozent.

Laut Statistischem Bundesamt sank der Schadholzeinschlag 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund 13 Prozent auf 38,7 Mio. cbm. Dabei erhöhte sich das unter Insektenschäden verbuchte Schadholzaufkommen um 2,6 Prozent auf 27,2 Mio. cbm. In den besonders stark von Borkenkäferbefall geprägten Jahren 2020 und 2021 war beim Insekten-Schadholz jeweils die 40 Millionen Kubikmeter-Marke überschritten worden.

Im „Rekordjahr“ 2020 war mit insgesamt 60,1 Mio. cbm das größte überhaupt je verzeichnete Schadholzaufkommen registriert werden. Zugleich hatte der Anteil des Schadholzes am gesamten Holzeinschlag seinerzeit fast 75 Prozent betragen. Die nunmehr im Mittelfristvergleich geringeren Mengen an Insektenschadholz spiegeln laut Statistischem Bundesamt auch den rückläufigen Fichteneinschlag wider.

Bürokratie gefährdet Waldumbau

Bürokratie gefährdet Waldumbau

Berlin, 25.03.2024: Während immer mehr forstliche und technologische Innovationen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung klimastabiler Wälder leisten, bremst die Politik den Waldumbau durch die Europäische Verordnung der entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) zunehmend aus. Die Absicht hinter der Verordnung, die weltweite Entwaldung zu stoppen, ist zu begrüßen. Doch mit der konkreten Umsetzung dieser errichten die Behörden für die gesamte Forst- und Holzbranche Deutschlands und Europas unüberwindbare Hürden, wie die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) betont.

Denn die EUDR der Europäischen Union erweist sich in der Praxis als bürokratisches Mammutprojekt, das im Prinzip die komplette Digitalisierung von rohstoffrelevanten Daten von der Ernte bis zu allen erdenklichen holzbasierten Produkten erfordert. Das Aufdecken echter Entwaldung in Deutschland ist dabei kaum zu erwarten. Es gibt weder Urwälder, die laut EUDR nicht in Wirtschaftswälder umgewandelt werden dürfen und die Umwandlung von Wald in Ackerland ist in Deutschland ohnehin gesetzlich verboten. Bei der EUDR hingegen sind Kahlschläge in normalen Bewirtschaftungsverfahren oder das Roden von Wald für Siedlungs- oder Infrastrukturprojekte keineswegs untersagt.

Zu allem Überfluss kann die EU ihren eigenen Zeitplan nicht einhalten, wie kürzlich bekannt wurde. Dadurch kann die weltweite Einstufung von Entwaldungsrisiken in den holzliefernden Staaten durch die EU, ein zentraler Baustein der Verordnung, nicht fristgerecht erfolgen. In der Praxis bedeutet das, dass alle Länder pauschal mit einem „normalen Risiko“ eingestuft werden. Dadurch drohen Unternehmen in Deutschland unnötigerweise zahlreiche Nachweispflichten und Kontrollvorgänge. „Das lehnen wir ab. Die schlechte Vorbereitung und unnötige Kompliziertheit kann nicht auf den Schultern der Waldbesitzer und der Holzindustrie abgeladen werden“, betont AGR-Sprecher Dr. Carsten Merforth.

Warnung vor Einbruch der Holzmengen

Der zeitlich extrem ambitionierte Ansatz, den Holzverkauf ohne digitale Datenerfassung und Weitergabe in nur anderthalb Jahren komplett zu verbieten, stellt insbesondere Eigentümer kleinerer Wälder vor massive Probleme. Die AGR befürchtet, dass in der Konsequenz viele Waldbesitzende auf den Holzverkauf komplett verzichten werden. So würden nennenswerte Holzmengen nicht auf den Markt kommen. Der dringend notwendige Waldumbau käme ins Stocken. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung hohe Geldprämien für die Nichtbewirtschaftung von Wäldern im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) in Aussicht gestellt hat. Das ist aus Sicht der AGR nicht förderlich für den klimagerechten Waldumbau.

AGR-Sprecher Merforth stellt heraus: „Wir stehen voll hinter den Zielen der Bekämpfung der weltweiten Waldvernichtung. Wir sollten die Entwaldung aktiv aber dort bekämpfen, wo sie stattfindet. In Deutschland findet Entwaldung nicht statt. Vielmehr stammt das hier geerntete Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung unter streng kontrollierten strengen Gesetzen. Es ist absurd, dies in einem aufwändigen bürokratischen Prozess prüfen und nachweisen zu müssen. Dies wird viele

Waldbesitzer dazu bringen, das Holz wegen des Aufwandes gar nicht mehr zu vermarkten. Unsere Gesellschaft ist im Kampf gegen den Klimawandel aber auf den klimafreundlichen Rohstoff Holz angewiesen. Wir sollten alles daransetzen, diese Nachfrage auch aus den heimischen nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu bedienen. Entscheidend ist deshalb, dass die Umsetzung der EUDR für die Waldbesitzenden machbar wird, auch für Kleinprivatwaldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften. “

Titel: Bürokratie gefährdet Waldumbau

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Auslaufen des Waldklimafonds gefährdet Waldumbau

Auslaufen des Waldklimafonds gefährdet Waldumbau

Berlin, 12.02.2024: Aufgrund der Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt hat die Förderung klimastabiler Wälder erhebliche Einschnitte erfahren: Die Entscheidung, den Waldklimafond (WKF) im Rahmen der Bereinigungssitzung vom 18.01.2024 zum Bundeshaushalt 2024 auslaufen zu lassen, stellt eine Gefährdung des langfristigen Klimaschutzes dar. Der Anlass der Streichung basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mag zwar rechtlich begründet sein, wirft jedoch die Frage auf, ob die Dringlichkeit des notwendigen Waldumbaus und der Waldforschung erkannt wurde.

Die Einschränkungen, die mit dem Auslaufen des WKF einhergehen, setzen klare Grenzen für den zwingend erforderlichen Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern. Eines der zahlreichen Beispiele hierfür ist das nun auslaufende Forschungsprojekt „FraxForFuture – Gemeinsam für den Erhalt der Esche“, welches seit 2020 umfassende Daten zum Eschentriebsterben im Rahmen des Waldklimafonds lieferte. Aufgrund des Wegfalls von 30 bis 60 Prozent des Gesamtfördervolumens können die bereits gewonnen Erkenntnisse nicht genutzt werden. „Die Gesundheit des Waldes ist für unsere Gesellschaft unerlässlich. Es ist zwingend nötig, alternative Förderungen für klimaschutzbezogene Forschung im Wald zu finden.“ betont Dr. Carsten Merforth, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) mit Blick auf mögliche langfristige Folgen der ersatzlosen Streichung des Waldklimafonds.

Neue Projektvorschläge können nicht mehr eingereicht und zusätzliche Fördermittel für bereits laufende Projekte nicht mehr bewilligt werden. „Dies birgt die Gefahr, dass wichtige Initiativen und Maßnahmen im Waldumbau ausbleiben und bereits getätigte Investitionen entwertet werden, wodurch die nachhaltige Versorgung der Gesellschaft mit dem klimafreundlichen Bau- und Rohstoff Holz gefährdet wird.“ mahnt Dr. Merforth.

Aus Sicht der AGR ist eine gesicherte Forschung ebenso entscheidend für die Bewältigung des Klimawandels, wie der aktive Waldumbau, weshalb es unerlässlich ist, dass die Waldforschung im Sinne des Klimaschutzes in Verantwortung des BMEL auch in Zukunft besteht.

Hintergrund: Seit dem Start des WKF im Jahr 2013 sind circa 440 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von rund 157 Millionen Euro bewilligt worden. Die Förderung war Teil des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages seit 2013 unter gemeinsamer Federführung des Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und des Bundesumweltministeriums (BMUV) betrieben. Als förderfähig galt unter anderem die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, die damit verbundene Forschung und die Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte.

Titel: Auslaufen des Waldklimafonds gefährdet Waldumbau

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