Bürokratie gefährdet Waldumbau

Bürokratie gefährdet Waldumbau

Berlin, 25.03.2024: Während immer mehr forstliche und technologische Innovationen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung klimastabiler Wälder leisten, bremst die Politik den Waldumbau durch die Europäische Verordnung der entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) zunehmend aus. Die Absicht hinter der Verordnung, die weltweite Entwaldung zu stoppen, ist zu begrüßen. Doch mit der konkreten Umsetzung dieser errichten die Behörden für die gesamte Forst- und Holzbranche Deutschlands und Europas unüberwindbare Hürden, wie die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) betont.

Denn die EUDR der Europäischen Union erweist sich in der Praxis als bürokratisches Mammutprojekt, das im Prinzip die komplette Digitalisierung von rohstoffrelevanten Daten von der Ernte bis zu allen erdenklichen holzbasierten Produkten erfordert. Das Aufdecken echter Entwaldung in Deutschland ist dabei kaum zu erwarten. Es gibt weder Urwälder, die laut EUDR nicht in Wirtschaftswälder umgewandelt werden dürfen und die Umwandlung von Wald in Ackerland ist in Deutschland ohnehin gesetzlich verboten. Bei der EUDR hingegen sind Kahlschläge in normalen Bewirtschaftungsverfahren oder das Roden von Wald für Siedlungs- oder Infrastrukturprojekte keineswegs untersagt.

Zu allem Überfluss kann die EU ihren eigenen Zeitplan nicht einhalten, wie kürzlich bekannt wurde. Dadurch kann die weltweite Einstufung von Entwaldungsrisiken in den holzliefernden Staaten durch die EU, ein zentraler Baustein der Verordnung, nicht fristgerecht erfolgen. In der Praxis bedeutet das, dass alle Länder pauschal mit einem „normalen Risiko“ eingestuft werden. Dadurch drohen Unternehmen in Deutschland unnötigerweise zahlreiche Nachweispflichten und Kontrollvorgänge. „Das lehnen wir ab. Die schlechte Vorbereitung und unnötige Kompliziertheit kann nicht auf den Schultern der Waldbesitzer und der Holzindustrie abgeladen werden“, betont AGR-Sprecher Dr. Carsten Merforth.

Warnung vor Einbruch der Holzmengen

Der zeitlich extrem ambitionierte Ansatz, den Holzverkauf ohne digitale Datenerfassung und Weitergabe in nur anderthalb Jahren komplett zu verbieten, stellt insbesondere Eigentümer kleinerer Wälder vor massive Probleme. Die AGR befürchtet, dass in der Konsequenz viele Waldbesitzende auf den Holzverkauf komplett verzichten werden. So würden nennenswerte Holzmengen nicht auf den Markt kommen. Der dringend notwendige Waldumbau käme ins Stocken. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung hohe Geldprämien für die Nichtbewirtschaftung von Wäldern im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) in Aussicht gestellt hat. Das ist aus Sicht der AGR nicht förderlich für den klimagerechten Waldumbau.

AGR-Sprecher Merforth stellt heraus: „Wir stehen voll hinter den Zielen der Bekämpfung der weltweiten Waldvernichtung. Wir sollten die Entwaldung aktiv aber dort bekämpfen, wo sie stattfindet. In Deutschland findet Entwaldung nicht statt. Vielmehr stammt das hier geerntete Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung unter streng kontrollierten strengen Gesetzen. Es ist absurd, dies in einem aufwändigen bürokratischen Prozess prüfen und nachweisen zu müssen. Dies wird viele

Waldbesitzer dazu bringen, das Holz wegen des Aufwandes gar nicht mehr zu vermarkten. Unsere Gesellschaft ist im Kampf gegen den Klimawandel aber auf den klimafreundlichen Rohstoff Holz angewiesen. Wir sollten alles daransetzen, diese Nachfrage auch aus den heimischen nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu bedienen. Entscheidend ist deshalb, dass die Umsetzung der EUDR für die Waldbesitzenden machbar wird, auch für Kleinprivatwaldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften. “

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Auslaufen des Waldklimafonds gefährdet Waldumbau

Auslaufen des Waldklimafonds gefährdet Waldumbau

Berlin, 12.02.2024: Aufgrund der Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt hat die Förderung klimastabiler Wälder erhebliche Einschnitte erfahren: Die Entscheidung, den Waldklimafond (WKF) im Rahmen der Bereinigungssitzung vom 18.01.2024 zum Bundeshaushalt 2024 auslaufen zu lassen, stellt eine Gefährdung des langfristigen Klimaschutzes dar. Der Anlass der Streichung basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mag zwar rechtlich begründet sein, wirft jedoch die Frage auf, ob die Dringlichkeit des notwendigen Waldumbaus und der Waldforschung erkannt wurde.

Die Einschränkungen, die mit dem Auslaufen des WKF einhergehen, setzen klare Grenzen für den zwingend erforderlichen Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern. Eines der zahlreichen Beispiele hierfür ist das nun auslaufende Forschungsprojekt „FraxForFuture – Gemeinsam für den Erhalt der Esche“, welches seit 2020 umfassende Daten zum Eschentriebsterben im Rahmen des Waldklimafonds lieferte. Aufgrund des Wegfalls von 30 bis 60 Prozent des Gesamtfördervolumens können die bereits gewonnen Erkenntnisse nicht genutzt werden. „Die Gesundheit des Waldes ist für unsere Gesellschaft unerlässlich. Es ist zwingend nötig, alternative Förderungen für klimaschutzbezogene Forschung im Wald zu finden.“ betont Dr. Carsten Merforth, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) mit Blick auf mögliche langfristige Folgen der ersatzlosen Streichung des Waldklimafonds.

Neue Projektvorschläge können nicht mehr eingereicht und zusätzliche Fördermittel für bereits laufende Projekte nicht mehr bewilligt werden. „Dies birgt die Gefahr, dass wichtige Initiativen und Maßnahmen im Waldumbau ausbleiben und bereits getätigte Investitionen entwertet werden, wodurch die nachhaltige Versorgung der Gesellschaft mit dem klimafreundlichen Bau- und Rohstoff Holz gefährdet wird.“ mahnt Dr. Merforth.

Aus Sicht der AGR ist eine gesicherte Forschung ebenso entscheidend für die Bewältigung des Klimawandels, wie der aktive Waldumbau, weshalb es unerlässlich ist, dass die Waldforschung im Sinne des Klimaschutzes in Verantwortung des BMEL auch in Zukunft besteht.

Hintergrund: Seit dem Start des WKF im Jahr 2013 sind circa 440 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von rund 157 Millionen Euro bewilligt worden. Die Förderung war Teil des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages seit 2013 unter gemeinsamer Federführung des Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und des Bundesumweltministeriums (BMUV) betrieben. Als förderfähig galt unter anderem die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, die damit verbundene Forschung und die Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte.

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MEHR HOLZ UND GÜTER AUF DIE SCHIENE MIT BESSEREN GLEISANSCHLÜSSEN

MEHR HOLZ UND GÜTER AUF DIE SCHIENE MIT BESSEREN GLEISANSCHLÜSSEN

Mehr Gleisanschlüsse und moderne, kundennahe Zugangsstellen zum Schienennetz für Güter. Das fordern gemeinsam rund 60 Organisationen aus Industrie, Handel, Kommunen, Logistik, Bau-, Holz- und Landwirtschaft, darunter die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) und der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) . Mit ihren knapp 100 Maßnahmen wurde die Charta heute der Bundesregierung übergeben, für die sie der Parlamentarische Staatssekretär Michael Theurer (FDP) vom Bundesverkehrsministerium entgegennahm. Die Charta zielt auf eine bessere Infrastruktur für den Schienen-Güterverkehr, um deren Anteil an den Transporten entsprechend den Zielen der Bundesregierung zu steigern.

 

Berlin, 31. Januar 2024. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, den Marktanteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern, von zuletzt 17 Prozent. Dazu sollen das Streckennetz erweitert, Strecken reaktiviert und Stilllegungen vermieden werden. Die mehr als 60 Seiten starke Charta unterstützt diese Ziele. Sie fordert private Gleisanschlüsse von Unternehmen, um durchgehende Bahntransporte von Gleisanschluss zu Gleisanschluss zu ermöglichen. Die Unterzeichner machen sich stark für kundennahe Verladestellen wie z. B. Umschlagterminals, multifunktionale Anlagen, Railports und öffentliche Ladestellen, um multimodale Verkehre mit möglichst geringen Lkw-Kilometern im Vor- und Nachlauf anbieten zu können. Sie fordern außerdem eine bedarfsgerechte Versorgung der Regionen mit vorgelagerten (meist öffentlichen) Infrastrukturen wie Zulaufstrecken, Vorbahnhöfen sowie Industriestamm und -zuführungsgleisen. Die Charta enthält insgesamt 17 Handlungsfelder, von bedarfsgerechten Zugangsstellen bis Digitalisierung und Automatisierung.

 

Wichtig auch für die Holzindustrie

In der öffentlichen Infrastruktur besteht viel Nachholbedarf. Dr. Carsten Merforth, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) im HDH erklärt: „Für den Holztransport und für die Verarbeitung ist die Stärkung und Reaktivierung von Verladeinfrastruktur im ländlichen Raum ein wichtiger Faktor, um den Rohstoff effizient in die Verarbeitung zu bringen, auch vor dem Hintergrund des Waldumbaus hin zu klimaresilienten Wäldern.“ HDH-Präsident Johannes Schwörer betont: „Für das Bauen mit Holz ist die Verbesserung der Verladeinfrastruktur von unschätzbarem Vorteil, so zum Transport fertiger Holzelemente wie zum Beispiel Dach-, Wand- und Deckenelemente, Raummodule und große Holzleimbinder.“ Schwörer und Merforth erläutern: „Viele Unternehmen der Holzindustrie haben Anschlüsse, die reaktiviert werden können, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.“ Hier muss noch einiges getan werden. Denn die Kapazitäten von Verladebahnhöfen wurden über Jahre zurückgebaut. Der HDH sieht in der Gleisanschlusscharta den Schlüssel für eine Trendwende, damit in die Schienen-Infrastruktur und die entsprechenden Netze investiert wird.“

Gleisanschlüsse brauchen begleitende Infrastruktur

Aus Sicht der AGR für Investitionen entscheidend ist, dass das Gesamtpaket stimmt. „Neben den Gleisanschlüssen braucht es begleitende Infrastruktur wie Netzanschlüsse durch Weichen und Kapazitäten auf der Schiene, damit die Bahn im Güterverkehr wieder attraktiver wird“, unterstreicht Merforth. Er dankte dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) als maßgeblichem Akteur und den weiteren beteiligten Organisationen für die hervorragende Zusammenarbeit zur Erstellung der Charta, die auf einem Vorgänger aus dem Jahr 2019 aufbaut. „Unser geschlossenes Auftreten in der Holz-Logistikkette ebenso wie die gute Kooperation mit den anderen Branchen gibt der Charta zusätzliches Gewicht“, so Schwörer und Merforth.

 

Bild: Mercer Int.

Stellungnahme Koalitionsvertrag Hessen

Stellungnahme Koalitionsvertrag Hessen

Am 18.12.2023 wurde in Hessen der Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien Christlich Demokratische Union Deutschlands und der Sozialdemokratische Partei Deutschlands für die kommende Legislaturperiode unterzeichnet. Es folgt eine Zusammenfassung der branchenrelevanten Aspekte sowie eine Kommentierung aus AGR-Sicht.

AGR-Fazit

Die Notwendigkeit der aktiven Waldbewirtschaftung zum Wohle des Waldumbaus und Walderhalts, sowie im Klimaschutz, hat die Regierungskoalition in Hessen offenbar verstanden. Der Koalitionsvertrag enthält einige wichtige Entscheidungen, die nun umgesetzt werden müssen. Gerade im Bereich der Holzverwendung im klimaschonenden Wohnen sollte der Fokus auf die Verwendung des klimafreundlichen Bau- und Rohstoffes Holz gesetzt werden. Wenn hier Konkretisierungen anstehen, bieten sich die Interessensvertreter der Holzverbände wie der Hauptverband der Holzindustrie (HDH) gerne als Gesprächspartner an. Den hessischen Koalitionsvertrag im Wortlaut finden Sie hier.

Titel: Stellungnahme zum Koalitionsvertrag in Hessen 2023

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AGR-Faktencheck zu WWF-Studie vorgestellt Debatte über nachhaltige Holznutzung am Kasseler Hessenkolleg

AGR-Faktencheck zu WWF-Studie vorgestellt Debatte über nachhaltige Holznutzung am Kasseler Hessenkolleg

Berlin, 11.12.2023: Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) geht verstärkt mit Fachinformationen an die Öffentlichkeit. Jüngstes Beispiel hierfür ist der aktualisierte AGR-Faktencheck der WWF-Studie „Alles aus Holz“, welcher am 20.11.2023 während einer Veranstaltung am Hessenkolleg in Kassel diskutiert wurde.

Das Diskussionsformat wurde durch eine TV-Aufzeichnung begleitet, die Ausstrahlung erfolgte letztes Wochenende auf dem „Offenen Kanal Kassel“. Zu Gast waren Dr. Susanne Winter vom WWF und Fee Brauwers von der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) für den Hauptverband der Deutschen Holzindustrie e.V. (HDH). Als Grundlage für die Diskussion diente die aktualisierte AGR-Auswertung der WWF-Studie „Alles aus Holz“, welche auf der AGR-Webseite zum Download bereitsteht.

Wie im AGR-Faktencheck kritisiert, werden in der WWF-Studie an vielen Stellen die Ebenen lokale, nationale, europäische und globale Entwicklungen unzulässig nebeneinander gestellt und jeweils universelle Forderungen daraus abgeleitet. Etliche Aussagen der Studie lassen sich aufgrund des aus Sicht der AGR fehlerhaften Quellenverzeichnisses nicht nachprüfen bzw. nicht nachvollziehen. Die Studie zeigt der AGR zufolge Schwächen in der korrekten Bestimmung von Fachbegriffen. Das führt zu fehlerhaften Aussagen, gerade in Bezug auf die Beschaffenheit von Industrieholz und die Nutzung von Altholz oder Sägenebenprodukten. Diese werden aus Sicht der AGR nicht korrekt bilanziert, was die Aussagen fundamental verändert. Fee Brauwers ging unter anderem auf diese Punkte bei der Diskussion in Kassel ein.

Zuvor hatte Susanne Winter vom WWF in ihrem Eingangsstatement die WWF-Publikation „Alles aus Holz“ vorgestellt, um die „Grenzen der Nachhaltigkeit“ zu erklären. Die Nutzung liege weit über der „planetaren Nachhaltigkeit“ so Winter, weshalb der Hauptfokus auf der reduzierten Holznutzung liegen solle. Basierend auf den ganzheitlichen Möglichkeiten der Holznutzung antwortete Brauwers: „Bei einer Berechnung der nachgefragten und verwendeten Menge an Holz werden in der WWF-Publikation die Sekundärrohstoffe, wie Altholz und Altpapier, gänzlich missachtet, wodurch die Schlussfolgerung der nichtvorhandenen Nachhaltigkeit fehlerhaft ist“. Brauwers betonte in ihrem Statement, dass die nachhaltige und umweltschonende Forstwirtschaft der Gesellschaft den wichtigsten Roh- und Baustoff für eine klimafreundliche Transformation liefere.

Zusammen mit Schülerinnen und Schülern des Hessenkollegs wurde im Anschluss über den Wald und seine vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten debattiert. Die Diskussion drehte sich um Klimaneutralität und um die Vorteile des Holzbaus. Das Hessenkolleg Kassel ist eine Schule für Erwachsene in staatlicher Trägerschaft und bietet Erwachsenen an, höher qualifizierende Abschlüsse – speziell die Allgemeine Hochschulreife – zu erwerben.

Titel: AGR-Faktencheck der WWF-Studie

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Haushaltsstopp des Klima-Transformationsfonds gefährdet Zukunft des Waldumbaus

Haushaltsstopp des Klima-Transformationsfonds gefährdet Zukunft des Waldumbaus

Der Paukenschlag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wird auch im Wald noch zu hören sein.

Berlin, 30.11.23: Die Entscheidung war eindeutig: Die Finanzierung wesentlicher Teile der aktuellen und künftigen Bundeshaushalte durch eigentlich zweckgebundene, übriggebliebene Kreditermächtigungen aus vergangenen Haushaltsjahren verstößt gegen die im Grundgesetz angelegte Schuldenbremse. Insbesondere die im Klima-Transformationsfonds (KTF) verfügbaren Mittel sinken so um rund 60 Mrd. Euro.

Jener Transformationsfonds sollte in Zukunft eigentlich im Mittelpunkt auch der Waldförderung in Deutschland stehen: Namentlich das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das Waldkapitel im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) aber auch die für den Forst geplanten Mittel der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sollten wesentlich ab 2024 aus dem Fonds bezahlt werden.

Mit dem Stopp aller Auszahlungen/Bewilligungen aus dem KTF steht nun auch die Zukunft der Finanzierung des Waldumbaus in der Schwebe. „Der klimagerechte Waldumbau ist eine gesamtgesellschaftliche Mammutaufgabe, die akut weiterverfolgt werden muss. Wenn wir den Wald insgesamt dauerhaft erhalten und der Gesellschaft weiterhin regionale klimafreundliche Holzprodukte bereitstellen wollen, darf der Waldumbau in der laufenden Haushaltsdebatte nicht von der Agenda verschwinden“, betont Dr. Carsten Merforth, Sprecher der AGR.

Andererseits gilt auch für den Wald, dass die notwendige finanzpolitische Konsolidierung der Mittel eine Chance ist, Wirkrichtung und Effizienz der (geplanten) Mittelverwendung der drei betroffenen Programme nochmal auf den Prüfstand zu stellen. „Die Priorität im Wald heißt Waldstabilisierung durch Waldumbau, also konkret, wo es notwendig ist, neue standortgerechte Baumarten einzuführen, die den Wald als Ganzes im Klimawandel stützen. Darüber hinaus müssen Waldbesitzende unmittelbar dort unterstützt werden, wo untragbare Kosten entstehen, etwa durch die Aufarbeitung von Kalamitätsschäden,“ empfiehlt Merforth.

In den aktuellen Programmen finden sich nach wie vor Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität, die mit weitreichenden Flächenstilllegungen im Wald einhergehen. Das wiederum ist kontraproduktiv für die Waldanpassung an den Klimawandel und verhindert den Klimabeitrag heimischer Holznutzung sowie CO2-Bindung und – Kompensation.

Aus Sicht der AGR hat sich gerade die Mittelvergabe in der GAK bewährt und sollte mit Priorität auch 2024 erhalten bleiben. Im ANK Waldprogramm finden sich hingegen viele Förderideen, die dem Wald prinzipiell sogar schaden können. Bei knapper werdenden Mitteln sieht die AGR hier eine vorranginge Streichposition.