BMEL Förderprogramm: 900 Mio. Euro für Wälder

BMEL Förderprogramm: 900 Mio. Euro für Wälder

In den nächsten fünf Jahren investiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 900 Millionen Euro um den Klima- und Biodiversitätsschutz in den Wäldern zu fördern. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern (07.07.) die entsprechenden Mittel freigegeben. Über die Förderung sollen Waldbewirtschaftende unterstützt werden, wenn sie den Klima- und Biodiversitätsschutz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und oberhalb der Standards der forstlichen Zertifizierungssysteme fördern.

Wie viele Fachverbände der Branche kritisiert die AGR jedoch die aus dem Förderprogramm resultierenden vermehrten Nutzungseinschränkungen im Wald: „Wir müssen und darüber im Klaren sein, dass der notwendige Waldumbau hin zu klimastabileren Wäldern auf Flächen, die aus der Nutzung genommen werden, nicht mehr umgesetzt werden kann. Zudem kann der klimafreundliche Rohstoff Holz hier nicht mehr geerntet werden. In einer Gesellschaft, in der Bioökonomie und Klimaneutralität ganz oben auf der Agenda stehen, können wir uns solche Fehltritte nicht erlauben,“ kommentiert Lukas Freise, Geschäftsführer der AG Rohholz.

Die Pressemitteilung des BMEL finden Sie hier.

Waldbrandgefahr effektiv mindern

Waldbrandgefahr effektiv mindern

Temperaturen um 40 Grad und anhaltende Trockenheit führen im Süden Europas aktuell zu massiven Waldbränden. In diesen Tagen besteht dann auch in Deutschland das Potenzial zum Erreichen der 40 Grad Marke.

Besonders kritisch für den Wald ist die Hitze in Kombination mit ausgetrockneten Böden: So berichtet der Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung auch in diesem Jahr über extreme Dürren und kaum pflanzenverfügbares Wasser im Oberboden. Geschwächte oder vertrocknetet Bäume bilden dann eine besondere Brandlast. Dazu zählt auch das ökologisch wichtige Totholz.

Um die Bedrohung durch Waldbrände zu verringern, setzt sich die AG Rohholz seit jeher für den schnellen Abtransport von Schadholz aus den Wäldern und einen angemessenen, aber nicht zu großen Totholzanteil in den Wäldern ein.

Denn neben einem angepassten Waldbrandmonitoring stellt insbesondere die Räumung von Flächen nach extremen Schadereignissen, etwa nach Stürmen, eine wichtige Maßnahme zur Vorbeugung von Waldbränden dar: „Schadholz, das in Masse im Wald verbleibt, trocknet aus und stellt eine extreme Brandlast dar. Darüber hinaus vermehren sich schädliche Insekten wie der Borkenkäfer besonders gut auf geschädigten Flächen und können bei großer Zahl auch eine Gefahr für benachbarte gesunde Waldbestände darstellen,“ kommentiert Lukas Freise, Geschäftsführer der AG Rohholz.

Neben der Modernisierung des Gleisnetzes und der Schaffung von Verladeinfrastrukturen auf der Schiene befürwortet die AGR auch eine generelle Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes (zGG) von Holztransporten, um das Holz schneller aus dem Wald bringen zu können. Durch eine Erhöhung auf 44 Tonnen könnte die Zuladung um 20 % erhöht werden. Aktuell gelten zudem nicht in jedem Bundesland die gleichen Bedingungen für den Holztransport, was grenzüberschreitende Logistik zusätzlich erschwert.

In allen Bundesländern ist der Waldbrandindex bereits hoch und ein Funke genügt häufig, um einen Brand zu entfachen. Risikofaktor Nummer 1 ist trotz Verboten die achtlos weggeworfene Zigarette. Auch offene Lagerfeuer und das Grillen in Waldnähe sind Auslöser.

Zur Waldbrandprävention halten Sie sich daher an folgende Regeln:

  • Es gilt das generelle Rauchverbot im Wald!
  • Dies gilt auch für das Verbot offener Feuer im Wald oder in einem Abstand von mindestens 50 Metern vom Wald und für das Grillen an Seeufern in Waldnähe!
  • Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
  • Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!
Dialogprozess über künftige Waldentwicklung angestoßen

Dialogprozess über künftige Waldentwicklung angestoßen

Am 04. Juli lud das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum „Zukunftsdialog Wald“ ein. Damit sollte der Anstoß zu einem Dialogprozess über den Wald und dessen künftiger Entwicklung im Klimawandel gegeben werden. Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR) plädierte für die nachhaltige Nutzung und Bereitstellung des Rohstoffes Holz.

Bei der Verbändeanhörung im Rahmen des „Zukunftsdialoges Wald“ am gestrigen Montag betonte die AG Rohholz u.a. die Notwendigkeit einer politischen Rohstoffstrategie für die Ressource Holz: „Als nachwachsender Rohstoff ist Holz ein wichtiger Bestandteil der Bioökonomie, wie wir sie in Deutschland anstreben. Dafür ist es Grundvoraussetzung, die Holzbereitstellung langfristig und vor allem regional zu sichern. Pauschale Nutzungsverzichte im Wald halten wir darum nicht für den richtigen Weg. Der Verzicht auf den aktiven Waldumbau kann zudem zum vermehrten Waldverlust im Klimawandel führen. Vielmehr sollte das Konzept des integrativen Naturschutzes ausgebaut werden,“ kommentiert Lukas Freise, Geschäftsführer der AGR.

Mit Blick auf die zunehmenden Schadereignisse sollte aus Sicht der AG Rohholz künftig ein weiterer Fokus auf ein vorausschauendes Kalamitätsmanagement und eine daran angepasste Holzlogistik gelegt werden.

Stellungnahme zur Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald 2022

Stellungnahme zur Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald 2022

Ein Bündnis aus Verbänden der Forst- und Holzwirtschaft kritisiert in einer Stellungnahme den laufenden Prozess zur Erneuerung der Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald 2022. Der Grund: Die Erarbeitung fand nur unter der Beteiligung von Naturschutzverbänden statt und steht im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen und Richtlinien des Landes Hessen.

„Die alleinige Einbeziehung der Naturschutzverbände des Landes Hessen verdeutlicht ein sehr einseitiges Vorgehen im laufenden Prozess. Wir fordern deshalb einen kritischen Diskurs unter aktiver Beteiligung unserer Verbände, der die im aktuellen Entwurf weitreichenden Folgen der geplanten Naturschutzleitlinie für die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung sowie alle hiermit verbundenen Auswirkungen miteinbezieht“, kommentiert das Verbändebündnis das Vorgehen.

Die in der Überarbeitung der Leitlinie geplante weitreichende Einschränkung der aktiven Pflege der Wälder widerspricht nicht nur den Grundsätzen im hessischen Waldgesetz, sondern auch den Zielen der erst 2018 verabschiedeten Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes.

Der hessische Staatswald stellt einen wichtigen Rohstofflieferanten dar, von dem viele Industrie- und Handwerksbetriebe und damit auch Arbeitsplätze abhängen. Diese Rolle zu schwächen, bedroht nicht nur regionale Wirtschaftskreisläufe und bedeutende Innovationspotenziale, sondern konterkariert auch die Ziele der hessischen Landesregierung die Holzverwendung für den Klimaschutz zu fördern, so das Bündnis weiter.

Gefordert wird daher ein öffentlicher Beteiligungsprozess unter Einbeziehung aller Interessengruppen, um die Verbindung zwischen Natur- und Umweltschutz auf der einen Seite sowie einer nachhaltigen und ausreichenden Versorgung der Gesellschaft mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz auf der anderen Seite gewährleisten.

Die Stellungnahme zum Entwurf der Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald 2022 finden Sie hier.

Studie: Holznutzung als Klimaschutzmaßnahme

Studie: Holznutzung als Klimaschutzmaßnahme

In einer aktuellen Studie1 vom April 2022 beschäftige sich ein Team um die Wissenschaftler Detlef Schulze, Olivier Bouriaud, Roland Irslinger und Riccardo Valentini mit der Rolle der Holzernte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern im Kohlenstoffkreislauf.

Untersucht wurden dabei die Ökosystemflüsse von CO2 (Photosynthese und Atmung) in bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten Wäldern sowie die Auswirkungen der Holznutzung auf die Flussbilanzen.

Laut der Studie unterscheide sich die CO2-Aufnahme und Abgabe nicht zwischen bewirtschafteten und unbewirtschafteten Wäldern. Demzufolge hat die aktive Waldbewirtschaftung keine negativen Auswirkungen auf den Kohlenstoffkreislauf im Wald. Der entscheidende Unterschied sei, so die Wissenschaftler, dass aus bewirtschafteten Wäldern der laufende Zuwachs entnommen werden könne und so auch das gebundene CO2 dem Kreislauf entzogen werden kann.

Einen kontinuierlich wachsenden Vorrat im Wald aufzubauen und dort zu belassen ist folglich kontraproduktiv. Die Wissenschaftler verweisen in diesem Kontext auch auf die Vorgabe der IPCC Richtlinien (Intergovernmental Panel on Climate Change), nach denen die Holzernte als unmittelbare CO2-Emission zu verrechnen ist. Dies führe (…) „zu einer Verzerrung des Waldklimaschutzes hin zu einer Speicherung in lebender und toter Biomasse.“ Bewirtschaftete Wälder verfügen zudem über eine höhere Produktivität, was die Speicherleistung der Wälder pro Zeiteinheit zusätzlich erhöhe.

Die Autoren kamen so zu dem Ergebnis, dass der nachhaltige Holzeinschlag einen bedeutenden Beitrag zu Klimaschutz leistet.

https://www.researchgate.net/publication/360218432_Die_Rolle_der_Holzernte_aus_nachhaltig_bewirtschafteten_Waldern_im_Kohlenstoffkreislauf

Sonder-Agrarministerkonferenz zu Wald und Holz

Sonder-Agrarministerkonferenz zu Wald und Holz

Am 16. Mai fand eine digitale Sonder-Agrarministerkonferenz mit den Schwerpunkten Wald und Holz statt. Ausrichter war das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt. Thematisiert wurden hier u.a. die Behandlung des Waldes im Klimawandel, eingeschlossen der Waldumbau und die künftige Bewältigung von Extremwetterereignissen sowie der Erhalt der Waldfunktionen wie Biodiversität und Holzbereitstellung.

Für die Umsetzung dieser Mammutaufgabe bedarf es allem voran die finanziellen Mittel sowie einem entsprechenden Maßnahmenplan.

Erstere sind im Haushalt für 2022 bereits eingeplant: 200 Mio. Euro sollen demnach für den Wald bereitgestellt werden. Wie der Bund die Mittel verteilen will, wurde auf der Konferenz jedoch nicht deutlich. Laut Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) seien die entsprechenden Förderrichtlinien noch in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium.

Kritik gab es dafür vonseiten der Waldbesitzer. Konkrete Maßnahmen seien die Voraussetzung für die Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der künftigen Anpassung der Wälder. Dazu gehöre vor allem die Unterstützung der Erzeuger, in diesem Fall der Waldbäuerinnen und Waldbauern.

Geplant sei laut Özdemir zudem die Novellierung des Bundeswaldgesetzes und des Forstschädenausgleichsgesetzes, um künftig besser auf Extremwetterereignisse reagieren zu können, sowie eine Holzbauinitiative. Die AGR begrüßt die Bestrebungen, sieht jedoch auch in rahmenbildenden Vorgaben zur Wald- und Holznutzung wie dem Klimaschutzgesetz Optimierungspotenziale.

Wichtige Impulse gaben aus Sicht der AGR diesbezüglich auch die Landesminister Peter Hauk (CDU, Baden-Württemberg) und Dr. Till Backhaus (SPD, Mecklenburg-Vorpommern). Die Minister verwiesen u.a. auf die besondere Bedeutung der Waldbewirtschaftung und Holznutzung im Kampf gegen den Klimawandel durch die langfristige Speicherung von Kohlenstoff in Holzprodukten. Die von Naturschutzseiten geforderte deutliche Einschränkung der Forstwirtschaft lehnten die Minister genauso ab wie die pauschale Stilllegung von Waldflächen und erhielten dafür im Nachgang großen Zuspruch aus der Branche.