ANK: weitere Millionen für die Einschränkung der Bewirtschaftung von Privatwäldern

ANK: weitere Millionen für die Einschränkung der Bewirtschaftung von Privatwäldern

Berlin. Am 29.3.2023 stellte Bundesumweltministerin Lemke das vom Bundeskabinett beschlossene „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) vor, mit dem die Bundesregierung nach eigenen Angaben „den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung stärken“ möchte. Was auf den ersten Blick eine gute Idee scheint, entpuppt sich für den Bereich Wald und Holz in Deutschland als schwere Hypothek.

Im Zentrum der Kritik stehen dabei für die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR), dem neuen unabhängigen Fachausschuss im Hauptverband der Deutschen Holzindustrie e.V. (HDH), die beabsichtigten Förderungen im Bereich Waldökosysteme. So heißt es dort (Hervorhebungen AGR): Zusätzlich zu dem bestehenden Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (…) beabsichtigen wir ein ergänzendes Förderinstrument zu entwickeln. Dieses schafft gezielte finanzielle Anreize für die Erreichung wünschenswerter Zustände wie zusätzliche Strukturvielfalt und Biodiversität in bereits naturnäheren Wäldern und zielt damit auch auf eine teils extensivierte Waldbewirtschaftung ab. So trägt das Förderinstrument weiter zur Stabilisierung und Erhöhung des Kohlenstoffspeichers in klimastabilen, ökologisch wertvollen Waldökosystemen bei (Quelle: ANK S. 33). Noch in einem nur knapp vier Wochen zuvor veröffentlichten Entwurf des Programms hatte man an besagter Stelle vor allem die Erhöhung des Anteils klimaangepasster Wälder fördern wollen.

„Wir können nur eindringlich davor warnen, eine Extensivierung der Waldbewirtschaftung mit verbesserter Klimastabilität im Wald gleichzusetzen. Höhere Holzvorräte erhöhen im Klimawandel nachweislich das Risiko für umfassende Waldschäden. Gerade im Privatwald wird so aus der vermeintlich sicheren Bank ein mit Steuergeldern geförderter wirtschaftlicher und klimatechnischer Totalausfall“, so Dr. Carsten Merforth, Sprecher der AG Rohholz. Das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ ist mit einem Volumen von 4 Milliarden Euro mit sehr umfassenden Mitteln ausgestattet. „Angesichts der großen Herausforderungen und Kosten im klimagerechten Waldumbau wäre hier eine Konzentration der Förderung im Privatwald unbedingt notwendig. Die im Raum stehenden Summen fordern Augenmaß bei der Umsetzung, sonst können Förderprogramme schnell große volkswirtschaftliche Schäden anrichten, ohne dass Biodiversität oder Klimaschutz davon profitieren“, so Dr. Merforth abschließend.

Auch die ebenfalls im Programm angekündigte Förderung von Nutzungsverboten speziell in Buchenwäldern kritisiert die AGR. Buchenwälder sind nachweislich artenärmer als andere Waldökosysteme. Außerdem leiden auch sie verstärkt unter Klimastress und müssten in den kommenden Jahren ebenfalls dringend umgebaut werden. Gleichzeitig schränken immer mehr Förderungen und öffentliche Programme die Laubholzernte ein, was bei vielen Unternehmen bereits zu großen Versorgungsschwierigkeiten mit Laubholz führt.

  • Pressemitteilung

Titel:Umweltministerium kündigt weitere Millionen für die Einschränkung der Bewirtschaftung von Privatwäldern an

Dateityp: PDF

Dateigröße: 120 kb

Pralamentarisches Frühstück

Pralamentarisches Frühstück

Berlin, 30. März 2023 – Angesichts der Bestrebungen der Bundesregierung nach umfassenden Reformen für Klimaschutz und Biodiversität hat die Plattform Forst und Holz, der Zusammenschluss der Dachverbände Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR) und Deutscher Holzwirtschaftsrat (DHWR), die klimafreundliche Wirkung nachhaltiger Forstwirtschaft und Holzverwendung hervorgehoben. Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks diskutierten Experten des Clusters zusammen mit den zuständigen Fachpolitikern über die Vorhaben im Zuge der geplanten Novelle des Bundeswaldgesetzes.

Die AGR war durch den Geschäftsührer Lukas Freise vertreten. 

Link zur PM des DHWR: DHWR-PM

Warum der Tag des Waldes immer auch der Tag des Holzes ist

Warum der Tag des Waldes immer auch der Tag des Holzes ist

Berlin, 21.03.23: Internationale Gedenktage rufen den Menschen wichtige Anliegen ins Gedächtnis. In den 1970er Jahren nahm man den globalen Verlust von Waldflächen zum Anlass, einen Tag des Waldes auszurufen. Auf Beschluss UNO wurde 2012 der 21. März zum Tag der Wälder auf internationaler Ebene erklärt. Seit 2013 begeht man am selben Tag außerdem auch noch den Welttag des Holzes. Beides gehört aus Sicht der AGR untrennbar zusammen.

Waldverlust ist für Viele gedanklich unmittelbar verknüpft mit dem Fällen von Bäumen zur Gewinnung des Rohstoffs Holz. Schon in der Frühen Neuzeit war der Wald in Mitteleuropa größtenteils vor allem dem großen Brennstoffbedarf in der aufkommenden Hüttenindustrie zum Opfer gefallen. Heute ist es allerdings vor allem die international boomende Landwirtschaft, die vorrangig in den Tropen immer mehr Platz beansprucht – das Holz ist längst nicht mehr der unmittelbare Treiber von weltweiter Entwaldung. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, dass die EU die Holzhandelsverordnung (EUTR) als Instrument gegen den illegalen Holzeinschlag derzeit ausweitet auf ein komplexes Regelwerk, dass grundsätzlich das Problem der Entwaldung an der sprichwörtlichen Wurzel bekämpfen soll. Die neue EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung EUDR umfasst deshalb künftig auch Produkte wie Soja oder Palmöl. Importierte Rohstoffe, darunter natürlich auch weiterhin Holz, müssen künftig nachweisen, dass sie nicht auf entwaldeten Flächen angebaut wurden.

In Bezug auf das Holz könnte dies dazu beitragen, dass vor allem in Deutschland das Verhältnis von Waldbewirtschaftung und Holznutzung öffentlich entkrampft wird. Zwar erfreuen sich Holzprodukte wachsender Beliebtheit und werden als Ersatz für klimaschädliche Produkte auf Erdölbasis auch in Zukunft verstärkt benötigt; doch die Rohstoffgewinnung im Wald steht politisch wie öffentlich unter Dauerdruck. Immer neue Nutzungseinschränkungen sollen den Wald vorgeblich schützen. Dabei ist gerade im Klimawandel durch die zahlreichen Waldschäden ein besonders aktives Eingreifen unbedingt erforderlich, um den Wald kurzfristig so umzubauen, dass er auch mit den künftigen Umweltbedingungen zurechtkommt.

2023 steht der Tag des Waldes unter dem Motto „Wald und Gesundheit“. Auch in diesem Fall kann sich der World Wood Day thematisch mit einreihen. Das bekannte „Waldbaden“ findet sein Pendant in der positiven Wirkung im Aufenthalt in Gebäuden aus Holz auf das Wohlbefinden des Menschen.

„Nur eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sorgt für eine unbedenkliche  Versorgung der Gesellschaft mit dem Rohstoff Holz; Mit der EUDR haben wir zukünftig noch mehr Sicherheit für die Verbraucher, wenn auch die internationalen Lieferketten für Holzprodukte dokumentiert und geprüft werden. Niemand muss damit Angst haben, dass sein Holzprodukt Treiber für weltweiten Waldverlust ist“, so Dr. Carsten Merforth, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rohholz. 

  • Pressemitteilung

Titel: Warum der Tag des Waldes auch immer der des Holzes ist

Dateiname: 2023.03.20-TagDesWaldes2023
Dateityp: PDF
Dateigröße: 100 kb

Diskussion Buchenwälder: Artenarmut, Artenreichtum und zurück

Diskussion Buchenwälder: Artenarmut, Artenreichtum und zurück

In einem wissenschaftlichen Aufsatz spürt die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) in einer Inventur der Artenvielfalt dem Mythos der angeblich artenreichen Buchenwälder in Deutschland nach, für die durch ihre vermeintlichen Alleinstellungsmerkmale besonderer Schutz bis hin zu großflächigen totalen Nutzungsverzichten notwendig wären. 

Buchenwälder, vor allem sogenannte „Alte Buchenwälder“, stehen nicht zuletzt seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der Ampelregierung im Fokus der Forstpolitik. Der Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern solle gestoppt werden, heißt es dort. Aber warum eigentlich? Eine Studie hat nun die Artenvielfalt von Buchenwäldern untersucht und sie mit der von anderen Waldtypen verglichen:

Das Ergebnis der Arbeit von Stefan Müller-Kroehling überrascht. So galten Buchenwälder forstwissenschaftlich eigentlich schon länger als artenarm, bis sie als „potenzielle natürliche Vegetation“ und „natürliche Waldgesellschaft“ in Naturschutzfachkreisen eine verstärkte Aufmerksamkeit und waldbauliche Förderung erfuhren. Dahinter verbirgt sich die Tatsache, dass ohne menschliche Eingriffe Buchen einen großen Teil des Waldes in Deutschland dominieren würden. 

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der LWF lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • die Gesamtartenvielfalt in Buchenwäldern ist nicht überdurchschnittlich,
  • von allen Vergleichswäldern hatten die Buchenwälder die wenigsten Arten, die ausschließlich in diesem Waldtyp vorkommen

Die Schlussfolgerung der Studie: Die überproportionale Fixierung des Naturschutzes auf Buchenwälder ist auf Basis der dort gemessenen Biodiversität nicht gerechtfertigt.

Vor diesem Hintergrund ist eine Neubewertung der immer strenger werdenden Schutzbestimmungen für Buchenwälder auf allen politischen Ebenen zwingend notwendig, besonders der Sinnhaftigkeit der diesbezüglichen Aussagen des Koalitionsvertrags der Bundesregierung. Der „Naturschutzhype“ um die Buchenwälder findet sich bereits auch in der Politik vieler Bundesländer wieder. So etwa in Form von Einschlagsstopps für Buchenwälder in Hessen und Rheinland-Pfalz oder durch Bewirtschaftungsauflagen auf Flora-Fauna-Habitatflächen, immerhin 17% der Waldfläche in Deutschland, die zu Erntemengen weit unterhalb des jährlichen Zuwachses bei der Buche führen. 

„Es steht zu befürchten, dass der Niedergang der im ländlichen Raum verwurzelten Betriebe, die nachhaltig das heimische Holz nutzen, zugunsten von Produkten aus weniger nachhaltiger Produktion weltweit in Kauf genommen wird, um vordergründig naturschutzfachliche Ziele zu verfolgen, die auch anderweitig zu erreichen wären. Denn die Menschen haben nach wie vor Bedarf an diesen Holzprodukten, sie werden dann halt woanders auf der Welt weiter hergestellt werden.“ so Dr. Carsten Merforth, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rohholz.

Gegenstand der Untersuchung war ein breites Spektrum der Biodiversität von Boden- und Streubewohnern, totholzbewohnenden Käfern, Bewohnern des Blattraumes sowie Wirbeltieren, Pilzen und Pflanzen, wodurch ein ganzheitliches Bild erfasst werden konnte.

„Der Buchenwald soll damit nicht schlecht geredet werden, aber inzwischen „fördern“ wir so die Verbreitung der artenärmsten Waldvariante, die wir haben. Ähnlich wie bei der Fichte gilt auch für den Buchenreinbestand: Der Schlüssel zu mehr Artenvielfalt liegt in heterogenen Waldstrukturen. Dafür bedarf es aktiver Forstwirtschaft und keinen Nutzungsverboten“, ergänzt Lukas Freise, Geschäftsführer der AGR.

 

Rechts finden Sie die Pressemitteilung der AGR und die Studie der LFW als PDF zum herunterladen.

 PM Biodiversiät und Buchenwälder

Dateiname:. 2023.03.10_Biodiversität_Buchenwald

Dateityp: PDF
Dateigröße: 210 KB

Studie Biodiversiät und Buchenwälder

Dateiname:. AFZ2022_mueller-kroehling__biodiversitaet_und_buchenwaelder.pdf
Dateityp: PDF
Dateigröße: 513 KB

Gemeinsame PM: Langholztransporte müssen auch in Baden-Württemberg weiter unbürokratisch möglich sein.

Gemeinsame PM: Langholztransporte müssen auch in Baden-Württemberg weiter unbürokratisch möglich sein.

Forst-, Holz- und Transportbranche fordern Nachfolgeregelung für ausgelaufenen Langholzerlass

Vertreter der Forst-, Holz- und Transportbranche fordern das Verkehrsministerium (VM) in Baden-Württemberg auf, zügig eine unbürokratische Nachfolgeregelung für den zum 31. Dezember 2022 ausgelaufenen Erlass zur Erteilung von streckenunabhängigen Dauererlaubnissen für Langholztransporte mit über 23 Meter Länge in Baden-Württemberg zu schaffen. In letzter Zeit gab es vermehrt Nachfragen und Beschwerden darüber, dass die unteren Verkehrsbehörden auf Anordnung der Regierungspräsidien solche Dauergenehmigungen nicht mehr ausstellen.

Das VM hat zuletzt eine Verlängerung abgelehnt mit Verweis auf neue Vorgaben der Autobahn GmbH des Bundes und den Ausstieg des Landes Hessen aus der länderübergreifenden Regelung. „Diese Begründung können wir überhaupt nicht nachvollziehen, denn andere Länder wie Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben es auch geschafft, entsprechende Erleichterungen weiterhin zu erlauben“, sagt Marco Burkhardt, Geschäftsführer des Bundesverbands des Holztransportgewerbes. Baden-Württemberg habe bisher immer in Abstimmung mit anderen Bundesländern gehandelt, um auch den grenzüberschreitenden Verkehr zu ermöglichen. „Dass das Land diese Praxis mit alleinigem Verweis auf Hessen und die Autobahn GmbH beenden und sich somit der Verantwortung entziehen will, ist für uns völlig unverständlich“, ergänzt Dr. Timo Didier, Geschäftsführer des Verbands des Württembergischen Verkehrsgewerbes. Zudem hätten diese Länder mit der Autobahn GmbH einen Kompromiss gefunden, der auch Gültigkeit für das Autobahnnetz in Baden-Württemberg hat, allerdings nicht für das restliche hiesige Straßennetz.

Langholz in Baden-Württemberg besonders bedeutend

„Langholz kommt in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung zu. Denn vom Forst über den Holztransport bis hin zu spezialisierten kleinen und mittleren Unternehmen der Sägeindustrie wird eine hohe Wertschöpfung aus der ganzen Stammlänge generiert. Voraussetzung dafür war immer die Möglichkeit, Langholz transportieren zu können“, sagt Jerg Hilt, Geschäftsführer der Forstkammer Baden-Württemberg. Lars Schmidt, Hauptgeschäftsführer der Säge- und Holzindustrie (DeSH) ergänzt: „Die jetzige Situation ist für unsere Betriebe existenzbedrohend und wird zwangsläufig zu Werksschließungen führen.“

Seitens des VM heißt es dazu, Langholztransporte bis zur Gesamtlänge von 23 Meter seien weiterhin anhörungsfrei möglich; Überlängentransporte ab 23 Metern bedürften eines Antragsverfahrens und anschließender Anhörung. „Solch komplexe Einzelverfahren sind ungeeignet für das Massentransportgut Langholz mit schätzungsweise 1.000 Fahrten pro Woche in Baden-Württemberg“, kommentiert Lukas Freise, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Rohholz.

Soll ich mein Holz dann an der Autobahnausfahrt abladen?

Unmittelbar betroffen ist der Betrieb von Renate Schuster von der Schuster GmbH & Co. KG, einer Holzgroßhandlung mit Holztransportdienstleistungen im bayerischen Höchstädt a. d. Donau: „Wir haben in diesem Jahr über 300.000 Euro in ein Neufahrzeug für den Langholztransport investiert. Unser Kunde sitzt hinter der Grenze in Baden-Württemberg und braucht die Stammlängen von 19 Metern. Damit ist das Transportfahrzeug 25 Meter lang, das war früher nie ein Problem. Die Genehmigung für den Langholztransport für Bayern habe ich in zwei Tagen bekommen, und ich habe eine Autobahn-Genehmigung für Bayern und Baden-Württemberg – nicht aber für das restliche Straßennetz von BW. Jetzt darf ich also in Baden-Württemberg nicht mehr von der Autobahn abfahren, soll ich mein Holz dann an der Autobahnausfahrt abladen?“

Hintergrund: Für den Transport von Langholz auf Straßen innerhalb Deutschlands wird eine Ausnahmegenehmigung (Überlängengenehmigung) des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Autobahn GmbH des Bundes benötigt, wenn die Gesamtlänge 23 Meter übersteigt. Bis zum 31. Dezember 2022 galt ein Erlass, der es ermöglichte, anhörungsfrei eine Dauergenehmigung für eine Zeitspanne zwischen ein bis drei Jahren für 25 Meter bzw. 27 Meter (mit Kran) Gesamtfahrzeuglänge zu erlangen. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/4035 vom 26. Februar 2023) des Landtagsabgeordneten Dr. Christian Jung (FDP/DVP) hat das VM eine Verlängerung dieses Erlasses zuletzt abgelehnt.

Gemeinsame Pressemitteilung

  • Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR), Chausseestr. 99, 10115 Berlin
  • Bundesverband des Holztransportgewerbes e.V. (BdHG), Fundstr. 29, 30161 Hannover
  • Bundesverband Güterverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt (Main)
  • Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH), Chausseestr. 99, 10115 Berlin
  • Forstkammer Baden-Württemberg e.V., Tübinger Straße 15, 70178 Stuttgart

 

Dr. Carsten Merforth ist neuer AGR-Sprecher

Dr. Carsten Merforth ist neuer AGR-Sprecher

Neuer Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) im Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) ist Dr. Carsten Merforth. Die AGR-Mitglieder wählten im Rahmen ihres AGR-Forums den Manager von Mercer International Inc. und HDH-Vizepräsidenten am 1. März 2023 zum Nachfolger von Leonhard Nossol.

Merforth übernimmt die Sprecherfunktion in der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) zu einem Zeitpunkt, da für Industrie und Gesellschaft immer sichtbarer wird, welche gravierenden Auswirkungen der Klimawandel auf den deutschen Wald und damit auf die wirtschaftliche Basis der Industrie hat. Die AGR, welche in diesem Jahr organisatorisch in die Strukturen des HDH eingebunden wird, bündelt die gemeinsamen Aktivitäten der Branche zur mittel- und langfristen Sicherung der Rohholzversorgung.

Bild: Der neue AGR-Sprecher Dr. Carsten Merforth. Bildquelle: Mercer International Inc.

Die Mitglieder der AGR bekräftigten in ihrem AGR-Forum das gemeinsame Ziel, sich für gesunde und resiliente Waldökosysteme einsetzen zu wollen. In Zeiten des Klimawandels gelte es, den Wald zu erhalten, ihn aktiv umzubauen, die Biodiversität im Wald zu fördern und auch die Waldfläche insgesamt zu erhöhen. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe, die in diesen herausfordernden Zeiten für die Forst- und Holzbranche wichtiger denn je ist. Wir werden die Partnerschaft mit den Waldbesitzern intensivieren und den Dialog mit den Umweltverbänden und der Politik suchen. Holz ist Teil der Lösung in vielen drängenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Es ist die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung, die die regionale Versorgung der Gesellschaft mit dem klimafreundlichen Rohstoff Holz sicherstellt und den Umbau der Wälder erst ermöglicht”, erklärte der neue AGR-Sprecher. Er dankte AGR-Gründungsmitglied Leonhard Nossol für die langjährige wertvolle Arbeit an der AGR-Spitze, der nach 10 Jahren aus beruflichen Gründen für das Amt nicht mehr zur Verfügung stand.

Seit April 2017 ist Merforth bei Mercer tätig und war dort bis September 2022 als Geschäftsführer der Mercer Timber Products GmbH für das Sägewerk in Saalburg-Ebersdorf verantwortlich. Seit August 2022 ist er als Chief Operating Officer Wood Products bei Mercer International Inc. für die Massivholzsparte mit den Sägewerken in Friesau und Torgau sowie dem CLT Werk in Spokane/USA zuständig. Er hatte zuvor verschiedene weitere hochrangige Positionen bei namhaften Unternehmen der Holzindustrie inne.

Dr. Carsten Merforth ist langjähriges Mitglied im Gesamtvorstand des Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes (DeSH) und seit 2020 in das Amt des Vize-Präsidenten im Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) als Vertreter des DeSH entsandt. Merforth promovierte in Freiburg und studierte zuvor Forstwissenschaften in Göttingen.

Quelle: PM HHD,